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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann. Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.
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Träumerle
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Betreff des Beitrags: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 28. Nov 2009, 17:29:28 |
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| Postrank 3 |
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Registriert: 20. Jul 2009, 16:16:42 Beiträge: 90
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Hallo. Ich habe gerade heute gehört, dass ein Offenstall bei uns in der Nähe abgerissen werden muss, da dieser nun in Privatbesitz ist (seit 2 Jahren) und nicht mehr von einem Bauern gepachtet wird. Nun heißt es, der Stall darf da nicht mehr stehen, Litzenstäbe müssen raus etc. Wo ist denn da die Logik? Seit 15 Jahren steht dieser Stall bestimmt schon und plötzlich muss alles verschwinden. Naja, da ich das halt alles nicht genau verstehe bzw. nicht weiß, was man darf, was man beachten muss, wenn man privat seine Pferde hält etc. würde ich gerne wissen, ob es irgendwo im Internet so eine Art Richtlinien zu finden gibt. Wo halt all sowas drin steht, wenn man Privateigentum hat. Kennt sich jemand von euch damit aus? Liebe Grüße und vielen Dank
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Martina
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Betreff des Beitrags: Re: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 28. Nov 2009, 18:59:12 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Ja, das Problem gibts öfter. Landwirte haben besondere Rechte, die dürfen da Ställe bauen, wo es Privatleute nicht dürfen.
Es gibt keine einheitlichen Regelungen, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und von Gemeinde zu Gemeinde. Du müßtest also direkt bei Dir bei der Gemeinde nachfragen.
Hier ist es z.B. so, daß im sogenannten "Außenbereich" nur Landwirte Ställe bauen dürfen. Deshalb pachten eben alle von den Bauern, dann geht es.
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Sida
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Betreff des Beitrags: Re: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 29. Nov 2009, 14:04:11 |
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Registriert: 14. Okt 2007, 12:01:55 Beiträge: 535 Wohnort: Gannertshofen/ Iller
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Hallo Träumerle, du solltest dich mal mit dem zuständigen Landratsamt in Verbindung setzten. Es geht hier oft um Wasserschutz und ähnliches. Eigentlich gibt es auch noch die Gewohnheitsklausel. Vielleicht kann man da was erreichen. Also, hoffe du kommst weiter. LG und schönen ersten Advent. Simone
_________________ Aber wenn du mich zähmst, werden wir uns brauchen, du wirst für mich einzigartig sein und ich für dich. (der kleine Prinz)
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Joey
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Betreff des Beitrags: Re: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 29. Nov 2009, 19:21:57 |
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35 Beiträge: 1941 Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
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Hallo! Als Privatperson darf man nur bauen, wenn der Grund als Baugrund ausgewiesen ist. Ich wollte mit einem befreundeten Nachbarn einen Stall für unsere Pferde (zusammen) auf seinem Grundstück bauen. Wir durften nicht. Sein Grundstück ist kein Baugebiet. Das hängt auch mit Erschließungen und dergleichen zusammen. Aber ich muss dir sagen, ganz ehrlich, ich persönlich habe die Bedenken, dass bei solchen Dingen ganz arg Beamtenwillkür mitspielt. Wenn du vorhast einen Stall zu bauen, informiere dich bei deiner zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Und nimm am Besten jemand mit, der die zuständigen Leute gut kennt.  )) So könnte man nämlich manchmal Möglichkeiten finden, die einem verwehrt bleiben, wenn man kein Insider ist. Landratsamt könnte man sich auch informieren, aber ich hab absolut keine guten Erfahrungen mit denen gemacht, als ich damals mit meinem (inzwischen Ex-)Mann Haus baute. Allgemein kannst du dich im Internet über das Baurecht informieren. Baugebiete, Baugrundstücke, Erschließungen... das fällt alles unter das Baurecht. Dann ist es aber so, wenn du deinen Stall erwerbsmäßig nutzen möchtest, dann darfst du auch auf unerschlossenen Grundstücken bauen. Darum dürfen das die Landwirte - aber nicht nur die. Inzwischen ist es auch bei mir so, dass ich dürfte, denn ich verdiene hauptberuflich mein Geld mit den Pferden. Das muss man aber nachweisen können. LG Claudia
_________________ „Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“ Novalis
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Träumerle
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Betreff des Beitrags: Re: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 01. Dez 2009, 12:02:53 |
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| Postrank 3 |
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Registriert: 20. Jul 2009, 16:16:42 Beiträge: 90
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Vielen Dank an euch alle. Bei mir ist es nun ja noch nicht so akut. Aber ich wusste immer nicht, an wen ich mich denn wenden muss, wenn es soweit ist bzw. um im vorhinein dann auch zu wissen, was ich darf und was nicht. Also schonmal ein großes Dankeschön.
@joey: gilt das dann nur, wenn man hauptberuflich damit sein geld verdient? oder wenn man das sozusagen in teilzeit macht auch?
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Joey
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Betreff des Beitrags: Re: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 02. Dez 2009, 19:37:16 |
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35 Beiträge: 1941 Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
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Hm- es gibt Unterschiede, auch in der Teilzeitarbeit. So unterscheidet z.B. das Finanzamt auch noch in Vollzeit, Teilzeit und dann noch die sog. "Liebhaberei". Man darf einen bestimmten Betrag im Monat verdienen (das hat aber nichts mit dem 400.- Euro Job zu tun), wenn man dies sozusagen als Hobby betreibt. Ich denke, wenn man mit Pferden schon an die vier- bis fünfhundert Euro Ausgaben hat, man mit den Pferden sechshundert Euro im Monat verdient, wird das Finanzamt das wohl vielleicht noch eher (liegt im Ermessen der Behörde) als Liebhaberei einstufen. Dann wird man wohl nicht in ein unerschlossenes Gebiet bauen dürfen - denke ich. Wenn man aber nachweisen kann, dass die Tätigkeit tatsächlich Erträge abwirft, also ein Einkommen damit verdient wird, dann dürfte das wohl... (so viel ich weiß) anerkannt werden. Dazu wirst du aber auch Auskunft bei den Behörden bekommen. Die können dir das ganz genau sagen.
Viel Glück!
LG Claudia
_________________ „Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“ Novalis
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Träumerle
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Betreff des Beitrags: Re: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 06. Dez 2009, 22:04:38 |
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| Postrank 3 |
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Registriert: 20. Jul 2009, 16:16:42 Beiträge: 90
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oh man. wieso muss dieser staat so verwirrend organisiert sein? oder besser gesagt allgemein ein staat, denn ich glaube in anderen ländern sieht es so oder so ähnlich aus. 
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Martina
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Betreff des Beitrags: Re: rechte, pflichten, verbote etc. Verfasst: 06. Dez 2009, 23:40:39 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo,
ich weiß es nicht für Bayern, aber in Niedersachsen dürfen nur Landwirte im "Außenbereich" (also da, wo alle anderen keine Ställe bauen dürfen) bauen. Auch andere gewerbliche Pferdehalter nicht.
Deshalb pachten hier eben alle von Bauern. Man kann noch selbst "Nebenerwerbslandwirt" werden, das ist aber kompliziert und hat wiederum Folgekosten usw.
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