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Therapeutisches Reiten - Reittherapie

Forum zum Thema "Heilpädagogisches Reiten" für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Therapeutisches Reiten für Behinderte.
 
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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann.
Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.

 
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 Betreff des Beitrags: ohne Trainer C grobe Fahrlässigkeit ?
BeitragVerfasst: 26. Apr 2009, 00:17:03 
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41
Beiträge: 708
Ich habe gerade folgenden Artikel gefunden....

Ich persönlich finde ihn ein bißchen "arg tendenziell". (Demnach müsste ja jeder Reitlehrer, der keine Trainer C Lizenz hat, ständig befürchten als "grob fahrlässig" eingestuft zu werden)

Kennt zufällig jemand diese Bundesgerichtshof-Urteile, die nur den Trainer C als "gültige Ausbildung" anerkennen ?

Außerdem frage ich mich "wer klagt denn da" ? Eine Versichrung, die erst jemanden ohne Trainer C versichert hat, wird diesen dann wohl kaum verklagen, um nicht zahlen zu müssen (das wäre komplett unlogisch, dann hätte sie ihn auch nicht versichern dürfen - zumindest aus meiner "Küchentischjuristerei-Kenntnis" heraus :-))

Also ist es wahrscheinlicher, das die Geschädigten klagen. Wenn das dann auf "grobe Fahrlässigkeit" hinaus läuft, zahlt dann die Versicherung automatisch nicht ? (Expertenfrage an Krischan :-))



http://www.ausbildung-therapeutisches-reiten.de/

Informieren Sie sich ausreichend, prüfen Sie den Background der Anbieter genau. Welche Lizenzen erhalten Sie am Ende der Ausbildung? Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen? Gibt es für lizenzierte Ausbilder finanzielle Zuschüsse.

Um später ausreichend abgesichert und versichert zu sein, ist es unumgänglich, eine Lizenz des Deutschen Sportbundes zu besitzen, d. h. im Reiten oder Voltigieren - Sie brauchen eine Trainer C - Lizenz.

Es ist erstaunlich: in keiner anderen Sportart bieten Personen Unterricht an, die über keinerlei adäquate Ausbildung und Fortbildung verfügen. Viele Schul- und auch Therapiepferde sind nicht ausreichend oder gar nicht haftpflichtversichert - diese Umstände stellen für alle Beteiligten eine juristische Gefahr dar. Eine Haftpflichtversicherung, die des Pferdes oder die des "Ausbilders" zahlt nicht, wenn im Falle eines Unfalls grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Es gibt Bundesgerichtshofsurteile, die genau das erkannt haben: wenn jemand ohne Ausbldung, ohne gültige Lizenz Unterricht anbietet und dann auch noch für Menschen mit Behinderung - ist diese Tatsache per se schon grob fahrlässig.

Im Falle des Verunfallens eines Reitschülers, sei er behindert oder nicht, kann Ihnen vor Gericht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn Sie sich nicht den Normen des Deutschen Sportbundes entsprechend ausbilden haben lassen. Als Folge braucht keine Versicherung zu zahlen, da es keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit gibt. In diesem Fall haften Sie persönlich. Bedenken Sie, dass eine "Querschnittslähmung" rund 3,5 Mill. € kostet.


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 Betreff des Beitrags: Re: ohne Trainer C grobe Fahrlässigkeit ?
BeitragVerfasst: 09. Mai 2009, 10:24:43 
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08
Beiträge: 210
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Hi Martina,

ich habe den Thread hier gerade erst gefunden (*krischanvermisstunheimlichdiefunktion"neuebeiträge" :? ).

Du weißt ja, dass "grob fahrlässig" in der Haftpflichtversicherung für den Versicherungsschutz(!) unerheblich ist ("grob fahrlässig" mag für die Haftung von Bedeutung sein, aber nicht den Versicherungsschutz).

Du weißt auch, dass "Versicherungsschutz" in Haftpflicht bedeutet, dass der Haftpflichtversicherer für Dich berechtigte Ansprüche des Geschädigten zahlt (wenn Du eben haftest), und unberechtigte Ansprüche (wenn Du eben juristisch gesehen nicht haftest) für Dich abwehrt (Denk an die "Rechtsschutzfunktion"!).

Das hatten wir ja alles schon.

Die Aussage, "es gibt keine Versicherung, die bei grober Fahrlässigkeit zahlt" ist völliger Blödsinn - im Bezug auf die Haftpflichtversicherung! Aber auch dies hatten wir ja schon mehrfach.

Das Einzige worauf man in dieser Hinsicht bei Abschluss seiner Haftpflichtversicherung achten muss, dass auch dann der Versicherungsschutz besteht, wenn man keine formale Ausbildung hat. Einfach den jeweiligen Haftpflichtversicherer fragen.

LG
Krischan

_________________
Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. ;-)

http://www.trowe.de/angebot/haftpflichtversicherung_pferdehalter.htm


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 Betreff des Beitrags: Re: ohne Trainer C grobe Fahrlässigkeit ?
BeitragVerfasst: 12. Mai 2009, 20:11:04 
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41
Beiträge: 708
super Erklärung, Danke !


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