Ich habe gerade folgenden Artikel gefunden....
Ich persönlich finde ihn ein bißchen "arg tendenziell". (Demnach müsste ja jeder Reitlehrer, der keine Trainer C Lizenz hat, ständig befürchten als "grob fahrlässig" eingestuft zu werden)
Kennt zufällig jemand diese Bundesgerichtshof-Urteile, die nur den Trainer C als "gültige Ausbildung" anerkennen ?Außerdem frage ich mich "wer klagt denn da" ? Eine Versichrung, die erst jemanden ohne Trainer C versichert hat, wird diesen dann wohl kaum verklagen, um nicht zahlen zu müssen (das wäre komplett unlogisch, dann hätte sie ihn auch nicht versichern dürfen - zumindest aus meiner "Küchentischjuristerei-Kenntnis" heraus

)
Also ist es wahrscheinlicher, das die Geschädigten klagen. Wenn das dann auf "grobe Fahrlässigkeit" hinaus läuft, zahlt dann die Versicherung automatisch nicht ? (Expertenfrage an Krischan

)
http://www.ausbildung-therapeutisches-reiten.de/Informieren Sie sich ausreichend, prüfen Sie den Background der Anbieter genau. Welche Lizenzen erhalten Sie am Ende der Ausbildung? Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen? Gibt es für lizenzierte Ausbilder finanzielle Zuschüsse.
Um später ausreichend abgesichert und versichert zu sein, ist es unumgänglich, eine Lizenz des Deutschen Sportbundes zu besitzen, d. h. im Reiten oder Voltigieren - Sie brauchen eine Trainer C - Lizenz.Es ist erstaunlich: in keiner anderen Sportart bieten Personen Unterricht an, die über keinerlei adäquate Ausbildung und Fortbildung verfügen. Viele Schul- und auch Therapiepferde sind nicht ausreichend oder gar nicht haftpflichtversichert - diese Umstände stellen für alle Beteiligten eine juristische Gefahr dar. Eine Haftpflichtversicherung, die des Pferdes oder die des "Ausbilders" zahlt nicht, wenn im Falle eines Unfalls grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Es gibt Bundesgerichtshofsurteile, die genau das erkannt haben: wenn jemand ohne Ausbldung, ohne gültige Lizenz Unterricht anbietet und dann auch noch für Menschen mit Behinderung - ist diese Tatsache per se schon grob fahrlässig.Im Falle des Verunfallens eines Reitschülers, sei er behindert oder nicht, kann Ihnen vor Gericht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn Sie sich nicht den Normen des Deutschen Sportbundes entsprechend ausbilden haben lassen. Als Folge braucht keine Versicherung zu zahlen, da es keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit gibt. In diesem Fall haften Sie persönlich. Bedenken Sie, dass eine "Querschnittslähmung" rund 3,5 Mill. € kostet.