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Therapeutisches Reiten - Reittherapie

Forum zum Thema "Heilpädagogisches Reiten" für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Therapeutisches Reiten für Behinderte.
 
Aktuelle Zeit: 23. Mai 2012, 17:20:26


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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann.
Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.

 
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 Betreff des Beitrags: Umsatzsteuerbefreiung
BeitragVerfasst: 05. Jul 2007, 16:50:32 
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Registriert: 05. Jul 2007, 16:18:03
Beiträge: 3
Wohnort: Aachen
Hallo,

habe gerade dieses Forum entdeckt und mich gleich angemeldet.

Meine Partnerin betreibt einen Heilpädagogischen Reitbetrieb (Ausbildg: Dipl-Sozialarbeiterin und Dipl-Reitpädagogin (SG-TR) und ich bin ihr "Stallbursche" (Weidenpflege - Geländeinstandhaltung - Futterbeschaffung - Mistentsorgung etc.). Ebenso gebe ich Hilfestellung in Buchführung, da ich ca. 15-jährige Erfahrung als Selbständiger habe.
Immer wieder stoße ich auf das Problem der Gleichstellung mit Heilberuflicher Tätigkeit um so eine Umsatzsteuerbefreiung zu erreichen. Zu diesem Thema würde ich gerne alle nur erdenklichen Infos bekommen bzw. bin ich auf der Suche nach Gleichgesinnten um eventuell eine Gemeinschaftsklage zur Abänderung/Ergänzung des Heilberufegesetzes anzustreben.

Die Gleichbehandlung vor dem Finanzamt für vergleichbare therapeutische Arbeit wäre doch wohl anzustreben!!!


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 Betreff des Beitrags: Keine Kampfgeister im Forum?
BeitragVerfasst: 10. Jul 2007, 14:52:10 
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Registriert: 05. Jul 2007, 16:18:03
Beiträge: 3
Wohnort: Aachen
Warum gibt es denn noch keinen Beitrag zu meiner Anregung gemeinsam stark zu sein?
Gibt es denn hier nur Reitpädagogen oder -therapeuten, die so viel Geld verdienen, dass ihnen das Abführen von 19% Umsatzsteuer egal ist?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10. Jul 2007, 16:44:27 
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Beiträge: 162
Hallo Jürgen,

das mit der Klage kannst Du m.E. vergessen. Früher waren wir ja umsatzsteuerbefreit, aber seit ca. sieben Jahren eben nun nicht mehr. Das Gleiche kenne ich aus der Musiktherapie, Feldenkrais und anderen Therapien. Nach meiner Erkundigung und der Auskunft meiner Steuerberaterin und unseres FA macht eine Klage wenig Sinn und wird kaum Aussicht auf Erfolg haben. Hatte mich seinerzeit natürlich auch sofort darüber kundig gemacht. Hilft aber leider nichts !

ABER es gibt einen Ausweg, wenn Deine Freundin zufällig auch noch eine psychotherapeutische Zusatzausbildung hat ! Dann kann sie nämlich die Prüfung zur 'Kleinen HeilpraktikerIn' (Psychotherapeutische HP) absolvieren und ist ab dann wieder in bestimmten Bereichen von der Umsatzsteuer befreit.

Habe ich gemacht und fortan sind wir wieder umsatzsteuerbefreit für bestimmte Bereiche (muß man dann genau mit dem zuständigen FA aushandeln und beantragen) und dazu gehört in jedem Fall unser HPA.

Viel Glück !

Gruß, Anne von Hof FYLGJA


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 Betreff des Beitrags: doch Umsatzsteuerbefreiung!
BeitragVerfasst: 09. Aug 2007, 11:14:46 
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Registriert: 05. Jul 2007, 16:18:03
Beiträge: 3
Wohnort: Aachen
Hallo Anne,

habe auf der homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern den Hinweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes gefunden, nach dem es doch eine Umsatzsteuerbefreiung für alle Leistungen auf Grundlage des SGB VIII gibt. (Urteil vom 18.08.2005 - V R 71/03)

...Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf alle Leistungen nach dem SGB VIII anzuwenden. Dementsprechend sollen bis zu einer Neufassung von § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 25 UStG die Leistungen des SGB VIII, die gegenüber dem Träger der betreffenden Sozialleistung abgerechnet werden, steuerfrei gestellt werden. Entgegenstehende Verwaltungsanweisungen sind gegenstandslos...

Bei uns werden die Leistungen mit dem Sozialamt abgerechnet über die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(§ 35a SGB VIII)

Gruß Jürgen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23. Aug 2007, 21:49:16 
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Registriert: 09. Mai 2005, 10:15:11
Beiträge: 559
Wohnort: Norddeutschland /Jade
Hallo,

Klage ??...also ich bin Umsatzsteuerbefreit, mit der Begründung, dass es unter die Heilberufe fällt wie z.B. Arzt, Heilpraktiker etc.

Kommt dann wohl auf das jeweilige Finanzamt an , nehme ich an :wink:

LG
Tina

_________________
" Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas schönes bauen." ( Goethe )


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 24. Aug 2007, 11:15:58 
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Registriert: 24. Okt 2006, 18:32:36
Beiträge: 162
Hallo Tina,

freu' Dich nicht zu früh ! Reittherapie ist seit einigen Jahren extra rausgenommen aus dieser Liste, steht sogar explizit in den Gesetzeserläuterungen/-auslegungen ! Dein FA ist wohl nur noch nicht drauf gekommen, denn die können das zig Jahre nachfordern, was sie damals bei uns und auch etlichen KollegInnen tatsächlich auch gemacht haben. Weiß von mindestens zwei Insolvenzen aus diesem Grunde...

Wird dann vielleicht erst bei Deiner Betriebsprüfung rauskommen, die steht aber auch unweigerlich spätestens nach ca. 10 Jahren an... leg' lieber schon mal Geld zurück für alle Fälle und frag' Deinen Steuerberater nochmal genau danach ! :wink:

Herzlichen Gruß, Anne von Hof FYLGJA


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