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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann. Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.
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Rolli-Pferdenärrin
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Betreff des Beitrags: Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung Verfasst: 09. Feb 2008, 12:48:06 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 03. Jan 2008, 22:11:52 Beiträge: 653
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Also ich hätte da mal so ne Frage:
Wo kann man im Internet gute Vergleiche von Pferdehalter-Haftpflichtversicherungen und nach was richtet sich der Deckungsbetrag genau und welche meint ihr ist gut und und und?
Wäre lieb wenn mir einfach mal jemand so Infos davon als Antwort schreibt.
Danke euch
Liebe Grüße
Rolli-Pferdenärrin
ähm ich wusste nicht wohin mit dem Thema und hab es einfach mal hier reingeschoben
_________________ Dein Pferd ist dein Spiegel,
der deine guten und schlechten Launen unverfälscht wiedergibt.
Sieh hinein in das Auge deines Pferdes,
aber erschrecke nicht vor der Wahrheit.
(Bent Branderup)
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Krischan
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Feb 2008, 16:21:17 |
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08 Beiträge: 210 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
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Hallo,
also "Internet-Vergleich" sehe ich persönlich als grenzwertig an - es sei denn Du findest wirklich eine Versicherer- und Vermittler-unabhängige Seite.
Der Beitrag an sich (ich gehe jetzt mal von Tierhalter-Haftpflichtversicherung für 1 Pferd von einer Privatperson aus, die das Tier nicht gewerblich nutzt) richtet sich nach der Höhe der Deckungssumme und dem Umfang des Versicherungsschutzes (und was Du hiervon brauchst). Manche Versicherer unterscheiden auch noch zwischen "Kleinpferd" und "Großpferd".
Vielleicht bist Du auch Mitglied in einem Pferdeverband od. Reitverein, und die haben für ihre Mitglieder irgendwo Sonderkonditionen vereinbart(?).
Grob gesagt, zwischen EUR 50,-- und EUR 200,-- für ein Reitpferd ist alles drin (ohne generellen Selbstbehalt im Schadenfall!)  .
Deckungssumme sollte nicht unter EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden liegen.
Folgende Punkte solltest Du meiner Meinung nach beachten:
- Weide-, Offen-, Laufstallhaltung, Flurschäden sollten versichert sein.
- Besteht Versicherungsschutz, wenn Dritte Dein Pferde reiten, und diesen selbst (!) durch Dein Pferd etwas passiert?
Je nachdem, ob Du es brauchst, sollten ferner versichert sein:
- Reitbeteiligung (und zwar inklusive Ansprüche der RB selbst, wenn dieser durch Dein Pferd etwas passiert, und auich Dritter wie Krankenkasse der RB !!!).
- Mietsachschäden an gemieteten Pferdeanhöngern, Boxen, Stallungen
- Deckschadenrisiko (wenn Dein Pferd während eines gewollten od. ungewollten Deckakte einen Schaden verursacht).
- Turnierteilnahme (und auch Teilnahme an Leistungsschauen, festumzügen usw.)
- Auslandsaufenthalte
- nicht gewerbsmäßiges Tierhüterrisiko (d.h. wenn ein Bekannter unentgeltlich auf Dein pferd aufpasst und/oder es versorgt, und es dann einen Schaden Dritten gegenüber verursacht).
Punkte wie "gebißlose Zäumung", "Reiten ohne Helm", Reiten ohne Sattel, oder mit Halfter, Stallhalfter, Trense usw." sind im Allgemeinen als Standard bei allen Versicherern mitversichert (auch wenn uns die Werbung mancher Anbieter etwas anderes suggerieren will  ). Wenn es aber natürlich für Dich wichtig ist, kläre auch dies besonders ab.
Ich weiß nicht, ob Du aufgrund Deiner speziellen Situation (Rolli?) noch Dinge hast, die für den Tierhalter-Haftpflichtversicherer relevant sind (ich wüßte keine). Kannst es sicherheitshalber aber erwähnen.
Mit Empfehlungen bestimmter Anbieter halte ich mich zurück  .
Hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen.
Liebe Grüße
Krischan 
_________________ Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. 
http://www.trowe.de/angebot/haftpflichtversicherung_pferdehalter.htm
Zuletzt geändert von Krischan am 09. Feb 2008, 17:50:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Rolli-Pferdenärrin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Feb 2008, 16:33:51 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 03. Jan 2008, 22:11:52 Beiträge: 653
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Hi Krischan,
ja du konntest mir sehr viel weiterhelfen. Meine Pferdemama hilft mir auch dabei. Nur wollte ich mich vorher schon mal informieren und so viel wie möglich rauskriegen auf was ich achten muss.
Danke Dir für Deine Hilfe.
Wer jedoch noch weitere Hilfen oder Antworten parat hat bitte unbedingt melden!!!
Liebe Grüße
Rolli-Pferdenärrin
_________________ Dein Pferd ist dein Spiegel,
der deine guten und schlechten Launen unverfälscht wiedergibt.
Sieh hinein in das Auge deines Pferdes,
aber erschrecke nicht vor der Wahrheit.
(Bent Branderup)
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Cisco
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Feb 2008, 17:07:24 |
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| Postrank 3 |
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Registriert: 22. Nov 2007, 21:01:07 Beiträge: 84 Wohnort: mittlerer Westen
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Jetz wo ich das hier alles lese, möchte ich mich mal mit der Frage anschließen, wenn ich darf, ob ich als Freizeitreiter (kein eigenes Pferd, kein Mitglied in irgendeinem Verein) versicherungstechnisch irgendetwas unternehmen sollte?
Ist das nur Angelegenheit der Pferdebesitzer, wo ich reite? Oder mache ich da alles auf eigene Gefahr?
Hab' auch mal gehört, dass Reiten von den Versicherungen nicht als Risikosport betrachtet wird!?
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Krischan
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Feb 2008, 17:56:43 |
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08 Beiträge: 210 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
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Freut mich, Rolli!
@Cisco Ich habe jetzt nicht Deine "Vita" parat  (weiß also jetzt nicht genau, wie es pferdetechnisch bei Dir aussieht) - aber wenn Du kein eigenes Pferd hast (und auch keine Reitbeteiligung bist?), brauchst Du Dich um die Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht zu kümmern. Kannst aber den Halter des/r Pferde(s), das/die Du reitest, fragen, ob in seiner Halterhaftpflicht mitversichert ist
1. wenn DU durch das Pferd zu Schaden kommst
2. wenn das Pferd unter Deiner Aufsicht einem Dritten einen Schaden zufügt (Dir also beispielsweise durchgeht, und einen Verkehrsunfall verursacht). Dieses Risiko könnte aber eventuell auch in Deiner PRIVAT-Haftpflichtvers. enthalten sein (musst Du dort fragen: "gelegentliches Hüten/Reiten fremder Pferde").
Falls Du eine Unfallversicherung hast, kannst Du denen sichergeitshalber (schriftlich) mitteilen, dass Du auch hobbymäßig (ist doch Hobby?) den Reitsport ausübst. Krankenkasse dürfte meiner Meinung nach keine Probleme bereiten - ist aber nicht mein Fachbereich.
Grüße
Krischan
_________________ Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. 
http://www.trowe.de/angebot/haftpflichtversicherung_pferdehalter.htm
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Joey
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Feb 2008, 19:50:06 |
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35 Beiträge: 1941 Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
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Ui, das ist dem Krischan sei Gebiet... da halt ich mich jetzt fast ganz raus....
Aber eben nur fast... *gg*
Wollte nur noch kurz anmerken, dass in meiner privaten Haftpflicht (die nichts mit Pferden zu tun hat) auch das Reiten mit abgedeckt ist. Aber da muss man sich bei der Haftpflichtversicherung informieren, das ist nicht bei jeder so.
Als ich noch RB war, haben mich immer meine Pferdebesitzer damals darauf aufmerksam gemacht, dass evtl. Folgeschäden die ich nach einem Unfall bekommen könnte nicht abgedeckt sind. Dazu bräuchte ich eine private Unfallversicherung. Also, wenn ich z.B. durch einen Sturz einen dauerhaften Schade hätte, würde das die Versicherung der Pferde afu lange Sicht nicht mehr zahlen.
LG Claudia
_________________ „Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“ Novalis
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Cisco
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Feb 2008, 20:31:16 |
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| Postrank 3 |
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Registriert: 22. Nov 2007, 21:01:07 Beiträge: 84 Wohnort: mittlerer Westen
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Puh, da bin ich ja froh, dass ich als Hobbyreiter wohl nicht soviel versäumt habe, was den Versicherungsschutz angeht.
Werde also in nächster Zeit meine Privat-Haftpflicht und Unfallversicherung entspr. überprüfen ggf. aktualisieren lassen.
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Krischan
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Feb 2008, 22:50:04 |
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08 Beiträge: 210 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
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Joey hat geschrieben: Als ich noch RB war, haben mich immer meine Pferdebesitzer damals darauf aufmerksam gemacht, dass evtl. Folgeschäden die ich nach einem Unfall bekommen könnte nicht abgedeckt sind. Dazu bräuchte ich eine private Unfallversicherung. Also, wenn ich z.B. durch einen Sturz einen dauerhaften Schade hätte, würde das die Versicherung der Pferde afu lange Sicht nicht mehr zahlen.
LG Claudia
Das stimmt so nicht; kommt eben auf die Tierhalter-Haftpflichtversicherung an (siehe oben 1. Posting von mir). Und selbst wenn die Tierhalter-Haftpflicht das nicht mit abdeckt - dann ist eben im schlimmsten Fall der Tierhalter mit seinem eigenen Hab und Gut verantwortlich. Deswegen ist es ja so wichtig, den Haftpflichtversicherungsschutz genau zu klären. Der Hinweis Deiner Pferdebesitzer auf die private Unfallversicherung ist Käse - das schützt die auch nicht vor Ansprüchen. Aber das hatten wir ja schon mehrfach im Forum. 
_________________ Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. 
http://www.trowe.de/angebot/haftpflichtversicherung_pferdehalter.htm
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Joey
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10. Feb 2008, 12:27:16 |
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35 Beiträge: 1941 Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
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Oh. Dann war ich da ja ganz schön schief gewickelt.  Dachte bisher tatsächlich, dass das so wäre.
Und jetzt geh ich gleich mal noch mal gucken, wie das bei meiner Versicherung so ist.
Wie ist das denn bei Trowe abgedeckt?
LG Claudia
_________________ „Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“ Novalis
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Martina
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 11. Feb 2008, 22:04:07 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo,
was ich noch ergänzend sagen kann, ist, daß manche Versicherungen bestimmte Rassen (Haflinger, Norweger etc.) oder Größen (z.B. unter 1,40) günstiger versichern, da lohnt sich nachfragen.
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Krischan
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 12. Feb 2008, 07:17:03 |
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08 Beiträge: 210 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
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Joey hat geschrieben: Wie ist das denn bei Trowe abgedeckt?
LG Claudia
Innerhalb unseres Reittherapiekonzeptes ist im Rahmen der normalen Tierhalter-Haftpflicht, sofern der Kunde diese mitversichert hat, "Reitbeteiligung" mit abgedeckt - inkl. Schaden an RB selbst und hieraus resultierender Ansprüche (namentliche Nennung der RB ist nicht erforderlich). Deckungssumme EUR 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden (seit kurzem).
@Martina
Die meisten Versicherer, die ich kenne, unterscheiden (wenn sie es denn unterscheiden) Stockmaß bis 1,48m ("Kleinpferd") und über 1,48m ("Großpferd"). Es mag aber sicher auch Versicherer geben, die da andere "Grenzen" verwenden, oder nach der Rasse gehen.
_________________ Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. 
http://www.trowe.de/angebot/haftpflichtversicherung_pferdehalter.htm
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Rolli-Pferdenärrin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 03. Mär 2008, 12:47:02 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 03. Jan 2008, 22:11:52 Beiträge: 653
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Hätte da nochmal ne Frage dazu:
übernimmt diese Versicherung auch Schäden die am Hänger entstanden sind beim Transport vom bisherigen Stall zum Neuen Stall des Pferdes?
Danke
Gruß Rolli-Pferdenärrin
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(Bent Branderup)
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Martina
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 03. Mär 2008, 14:24:54 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo,
da würde ich die Versicherung fragen. Die Haftpflicht übernimmt ja normalerweise nur die Schäden, die 3. Personen haben und nicht die des Pferdebesitzers (falls dem der Hänger gehört). Wenn der Hänger geliehen war, kommts auch auf die Versicherung an, ob sie für "Mietsachen"/geliehene Sachen auch bezahlt. Allerdings gibts auch Versicherungen, in denen Transportschäden mit abgedeckt sind.
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Krischan
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 03. Mär 2008, 17:41:26 |
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08 Beiträge: 210 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
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Hallo,
ergänzend wäre noch zu klären, ob neben den "Schäden an geliehenen Pferdetransportanhängern" wie von Martina oben beschrieben Dein Tierhalter-Haftpflichtversicherer auch Versicherungsschutz für Schäden an dem fremden Hänger bei sogenannten "Gefälligkeitsfahrten" bietet.
Das ist dann der Fall, wenn Du Dir keinen Pferdehänger leihst, sondern beispielsweise Dein Pferd von einem Bekannten in dessen Hänger mitgenommen wird.
Grüße
Krischan
_________________ Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. 
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