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Therapeutisches Reiten - Reittherapie

Forum zum Thema "Heilpädagogisches Reiten" für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Therapeutisches Reiten für Behinderte.
 
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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann.
Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.

 
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BeitragVerfasst: 05. Mär 2006, 10:50:10 
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Also, mein sehr kompetenter Steuerberater hat das Formular für das Finanzamt so ausgeknüngelt ausgefüllt, das ich keine Steuern zahlen muß ! :lol: WIE er das letztendlich gemacht hat :?: :?: :?: ..aufjedenfall hab ich vom Finanzamt die schriftliche Bestätigung, dass ich befreit bin :wink: :lol: ... Das mit der BG sehe ich skeptisch..wäre es ein MUSS, hätte mich schon jemand angeschrieben ! Versichert bin ich auch ohne die BG und ich schätze mal sogar noch günstiger :!: :?: ..

@Stef : was zahlst du denn an die BG ( wenn man fragen darf !?)

Würde ich noch mehr versicherungen abschließen bliebe bei mir unterm Strich NIX mehr !!!! :(

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BeitragVerfasst: 05. Mär 2006, 11:00:55 
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Werde mich die Tage mal noch genauer informieren und hier berichten...!!

Hab schon mal bei Kollegen nachgefragt und da ist KEINER bei der BG gemeldet : Grund :arrow: ZU TEUER !

Außerdem ist es bei mir so, dass ich davon nicht meinen Lebensunterhalt verdiene, sondern ein "Zusatzgeld" ist ...und Infolge dessen ein Arbeitsausfall auch nicht weiter tragisch ins Gewicht fällt..

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BeitragVerfasst: 05. Mär 2006, 12:21:16 
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Tina-Reittherapeutin hat geschrieben:
Außerdem ist es bei mir so, dass ich davon nicht meinen Lebensunterhalt verdiene, sondern ein "Zusatzgeld" ist ...und Infolge dessen ein Arbeitsausfall auch nicht weiter tragisch ins Gewicht fällt..


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BeitragVerfasst: 05. Mär 2006, 12:36:20 
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Ups, sorry, da habe ich versehentlich auf den falschen Knopf gedrückt und schon war das Posting weg...
Zu dem Zitat oben wollte ich sagen: Vielleicht liegt es daran, dass es nicht Dein Haupterwerb ist, dass Du nicht bei der BGW einzahlen musst. Als ich das Ganze noch Nebenberuflich betrieb war es bei mir ebenso, erst als ich sozusagen Unternehmerin wurde, habe ich begonnen einzuzahlen.
Für mich fiel für das Jahr 2004 ein Beitrag von 113,40 € an. Für meine Mitarbeiterinnen habe ich 131,31 € gezahlt. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der geleisteten Stunden. Enthalten ist bei den Mitarbeiterinnen Insolvenzgeld an die Budesanstalt für Arbeit.

@ asterix: Bei mir wollten sie zu Beginn auch dauernd wissen, warum ich nicht mehr einnehme. Vor allem, wenn Du Deine Verluste aus der Reittherapie mit Deiner Steuerlast aus Deinem Hauptjob verrechnest, werden die Finanzämter natürlich kritisch und werfen einem Liebhaberei vor, ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Seit ich jetzt mal ein Jahr lang genug verdient habe, um tatsächlich Steuern bezahlen zu müssen, sind sie still.
Leider kenne ich auch keine Ausgleichskasse, die uns RTs über schlechtes Wetter hinweghilft. SEHR SCHADE!


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BeitragVerfasst: 05. Mär 2006, 19:26:19 
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Wo ist eigentlich der Initiator von diesem Beitrag hin 8) "Karol" ?

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BeitragVerfasst: 06. Mär 2006, 09:49:24 
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Nochmal was zur Berufsgenossenschaft ( das nenn ich Bürokratie, da ist dann der Reittherapeut DOCH ein anerkannter Beruf :lol: :lol: )

Es geht ja bei der BG hauptsächlich um Sicherheit,Schutz und Prävention am Arbeitsplatz. Demzufolge natürlich um eine Meterlange Liste mit Vorschriften. ( einige kennen das vielleicht noch aus Heimarbeit oder Kiga )...da muß dieser und jener Raum eine bestimmte Größe haben, Anzahl der Feuerlöscher, Verbandskasten , Lampen die abgedeckt werden mit Tüchern müssen in Glaswasser getränkt sein etc. und es darf noch längst nicht mit jedem Material gearbeitet werden !( ich war Sicherheitsbeauftragter 8) :roll: ) Oft sehr überspitzte Vorschriften und längst sind nicht alle wirklich sinnvoll..ABER bei NICHTERFÜLLUNG der Auflagen drohen Strafen ( nicht Selten mit 3 Nullen )

So, nunmal auf den Punkt : Würde ICH nun hingehen und mich da melden, könnte ich wahrscheinlich gleich aufhören, da ich keinen Einfluss auf die Sicherheiten habe, die auf dem Hof bestehen indem ich mein Hufi eingestellt habe !!! ( und auch keine Alternative habe!! )

Oder anders herum : Man hat selbst einen Hof, ein Prüfer kommt und stellt hier und da "Mängel" fest . Das die meistens mit finanziellem Aufwand behaftet sind ist logisch . Was nun ? Man muss die Mängel beheben, sonst droht Strafe ! ( die BG lebt ja nicht nur von Mitgliedsbeiträgen )

Ich für mich ziehe daraus ein Fazit : Arbeitsunfallversicherung - JA
Berufsunfähigkeitsvers - JA
aber nicht unter staatl. Aufsicht !

Wie seht ihr das ?
LG
Tina

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BeitragVerfasst: 08. Mär 2006, 10:34:49 
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Hallo Alle zusammen!

Erstmal ein herzliches Dankeschön an euch alle für die angeregte Diskussion zu diesem Thema!

Ich habe mich gleich mit der Uelzener in Verbindung gesetzt und mir Unterlagen schicken lassen (hier nochmal vielen Dank an Tina- Reittherapeutin!!).

Die Uelzener erkennt wie es scheint alle Reittherapeuten an, egal wo die Ausbildung gemacht wurde- hab´ich doch richtig verstanden, oder?!
Man muss dazu nicht bei den "Großen" (DKThR, SG-ThR,...)gelernt haben... ist ja ideal :D


Viele liebe Grüße und Danke für eure Hilfe,
Katharina / Karol


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BeitragVerfasst: 08. Mär 2006, 11:19:20 
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Hallo,

schön dass du dich nochmal meldest ! :D

Yep, ist richtig: es ist egal wo du die Ausbildung gemacht hast, es muß nur der schriftliche Nachweis erbracht werden ( Zeugnis, Bescheinigung, Zertifikat o.ä. )

( Wär ja noch schöner, wenn man nur versichert werden könnte wenn man beim Dkthr seine Ausbildung gemacht hat :evil: ) :lol:

Könntest du selbst mal was zu deinem angeregten Thema sagen..sprich : Berufsgenossenschaft ! 8)

LG
Tina :wink:

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BeitragVerfasst: 19. Apr 2006, 09:49:19 
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Die Trowe hat auch eine Versicherung für Reittherapeuten und Reitpädagogen.


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BeitragVerfasst: 19. Apr 2006, 18:57:39 
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Hallo,

ich kenne dieses leidige thema berufsgenossenschaft von meiner reitlehrerin (okay, ist zwar ein anderer bereich, aber ich schätze mal, die bg-regelungen sind ähnlich).

sie hat die gleichen auskünfte wie Steff, denmach ist man gesetzlich verpflichtet, sich über die bg zu versichern (und natürlich beiträge zu zahlen :-)). sie hat lange mit denen rumverhandelt, auch die tatsache, dass sie natürlich eine private unfallversicherung abgeschlossen hatte, hat die nicht im mindesten beeindruckt.

es ist immer die frage, ob die bg einen "rankriegt", sie hat sich auch nicht "freiwillig" gemeldet, irgendwann finden die einen halt (über finanzamt etc.).

allerdings ist "reitlehrer" zwangsläufig ein gewerbe (und keine selbständige tätigkeit), weiß der geier warum (nachhilfelehrer, dozenten etc. sind freiberufler, aus irgendwelchen gründen zählen reitlehrer da nicht als "lehrer").

ich weiß also nicht, ob es für die bg einen unterschied macht, ob gewerblich oder freiberufler.

sie hat es allerdings als ihren hauptberuf, ich weiß nicht, wie das als "nicht hauptberuf" aussieht.

es ging aber nur um diese bg-beiträge, es ging nie um arbeitssicherheit, hof anschauen etc. (evtl. ist das eine frage, die erst bei angestellten und/oder einer bestimmten größe relevant ist??).

raus kommt man aus der bg-nummer nur, wenn man existenzgründungszuschüsse vom arbeitsamt beantragt, dann ist man bg befreit (ebenfalls unlogisch, ist aber nunmal so).

grüße,
Martina


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BeitragVerfasst: 19. Apr 2006, 21:13:51 
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Zitat:
allerdings ist "reitlehrer" zwangsläufig ein gewerbe (und keine selbständige tätigkeit), weiß der geier warum (nachhilfelehrer, dozenten etc. sind freiberufler, aus irgendwelchen gründen zählen reitlehrer da nicht als "lehrer").

ich weiß also nicht, ob es für die bg einen unterschied macht, ob gewerblich oder freiberufler.


Ich glaube ob "freiberuflich" oder "gewerblich" wurde mal irgendwann danach entschieden, welcher Verband die bessere Lobbyarbeit geleistet hat :cry: . Es gibt da so'ne Liste -> danach gehts und basta. Wer da versucht eine Logik reinzubekommen, hat schon verloren...

Da gibts ja - sofern man gewisse Gewinngrenzen überschreitet - ja auch noch die Gewerbesteuer, die Freiberufler nicht abführen müssen...

Über so unsinnige Vorschriften kann ich mich immer herrlich aufregen - nur so am Rande... :twisted:

LG :D

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BeitragVerfasst: 20. Apr 2006, 00:49:25 
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Hallo Pancho,

ja, stimmt, die definition dieser katalogberufe und ähnlicher berufe hat für mich auch wenig logik. und, ja, die gewerbesteuer ist d a s argument möglichst in die gruppe der "freiberufler" zu kommen, ich wüsste jetzt keinen anderen vorteil (außer dem, andere gesellschaftsformen gründen zu dürfen, was hier ja kaum von belang ist).

ich habe inzwischen ein paar infos mehr zu der von Tina angesprochenen evtl. überprüfung von seiten der bg (also "arbeitsplatzüberprüfung", sicherheit etc.). theoretisch kann die bg da jede/n überprüfen, macht es aber nicht. praktisch sieht es so aus, dass die bg nur betriebe ab einer bestimmten größenordnung überprüft, diese größenordnung ist erst dann erreicht, wenn man entweder angestellte hat oder in einem besonderem gefahrenbereich tätig ist. davon abgesehen überprüft die bg, wenn konkrete hinweise auf mißachtung der gesetzlichen vorschriften vorliegen. (soweit sagte mir das mein steuerberater).

Martina


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BeitragVerfasst: 02. Nov 2006, 16:30:22 
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Hallo zusammen !

Also, selbstverständlich MUß jede/r freiberuflich tätige RT/RP in eine BG. Und da bietet sich die BGW einfach an. Sie ist günstig, hat gute Bedingungen und bietet auch einen guten Versicherungsschutz für PraktikantInnen.

Ihr scheint alle Glück gehabt zu haben, dass Ihr nicht autiomatisch bei Landkauf/-pacht von der Landwirtschaftlichen BG angeworben worden seid. Ab 2 (???) ha Land'besitz' (gilt auch bei Pacht) ist man zumindest in Nds. verpflichtet, in die landwirtschaftliche BG zu gehen, es sei denn.... man ist schon in einer anderen BG !!! Und deshalb sollte man tunlichst sich selbst direkt drum kümmern, dort einzutreten, bevor einem die Landwirtschaftliche auf den Zehen steht. Habe es wieder mal erlebt vor neun Jahren, als wir hier den Hof kauften mit 2,5ha Land. Sie standen am Tag des Einzugs (!!!) schon persönlich zu zweit auf der Matte und wollten, dass wir unterschreiben. Und glaubten mir erst, als ich die Unterlagen der bgw holte und beweisen konnte, dass wir da schon lange Mitglied sind.

Und die Landwirtschaftliche wird man wirklich nicht mehr los. Eine Freundin von mir mußte € 36.000,- 'nachzahlen', weil sie sich angeblich irgendwie jahrelang verrechnet hatten mit dem Landbesitz und als sie danach austreten wollte, weil sie die Faxen dicke hatte, wurde ihr mitgeteilt, sie bleibe da automatisch bis zum Ende drin... :roll: :evil:

Also, sorgt für Euch und tretet in die bgw freiwillig ein und versichert auch Eure PraktikantInnen. Kostet wirklich nicht viel, wie Steffi schon schrieb. Ist bei uns ein ähnlich niedriger Betrag. Schützt Euch und sie aber womöglich vor unangenehmen Folgen. Natürlich gilt selbiges für die Berufshaftpflicht.

Kann nur nochmal sagen, hab' es schon woanders geschrieben. Wir sind mit dem ganzen Hof mit unserer Betriebshaftpflicht bei der Securitas über Trowe versichert seit zig Jahren und damit sehr zufrieden !

Achja, das noch ganz kurz zum Schluß. Ihr seid 'freiberuflich tätig in einem heilenden Beruf'. Das ist für's Finanzamt und die Steuern wichtig !

Ich bin auch von der Umsatzsteuer befreit, allerdings weil ich Psychotherap. Heilpraktikerin bin. Vorher mußten wir seit der Neuregelung der Gesetze vor einigen Jahren auch Umsatzsteuer zahlen und das ist nicht wenig ! Wenn Ihr es noch nicht müßt, liegt das nur daran, dass Euer Finanzamt noch ein bisschen hinter der Zeit ist. Habe schon von etlichen KollegInnen gehört, die unerhörte Summen rückwirkend für die letzten Jahre Umstatzsteuer zahlen mußten. Wir mußten auch sogar noch anderthalb Jahre rückwirkend etliche Tausender zahlen damals.

Einkommensteuer richtet sich nach tatsächlichem Verdienst und kann dementsprechend von geschicktem/r SteuerberaterIn so oder so dargestellt werden, wobei es eben immer ein Balanceakt zwischen Einkommensteuer und 'Liebhaberei' ist... aber das bespricht man am besten mit seinem Steuerberater. Wir hatten hier immer Ärger wegen Liebhaberei und deshalb zahlen wir jetzt lieber geringfügig Einkommenssteuer, als dass unser Betrieb als 'Liebhaberei' gilt.

So, das war's dazu von mir.

LG,
Anne von Hof FYLGJA


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BeitragVerfasst: 02. Nov 2006, 17:28:44 
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41
Beiträge: 708
Hallo,

ich kann dazu 2 Sachen ergänzen. Kleinunternehmen (ich glaube bis 17.500 Umsatz/Jahr) können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind damit Umsatzsteuerbefreit. Muß man halt im Einzelfall schauen, ob sich das rechnet. Bei wenig Anschaffungen und wenig Umsatz aber eine überlegenswerte Alternative.

Und von den BG Beiträgen ist man befreit, wenn man sich mit Existenzgründerzuschüssen der Bundesagentur für Arbeit selbständig macht. (Jedenfalls war das bis vor 2 Jahren so, da weiß ich nicht, ob sich das inzwischen geändert hat).

Martina


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