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Therapeutisches Reiten - Reittherapie

Forum zum Thema "Heilpädagogisches Reiten" für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Therapeutisches Reiten für Behinderte.
 
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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann.
Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.

 
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 Betreff des Beitrags: Versicherungspflicht (BG/RV) für Therapie UND Unterricht?
BeitragVerfasst: 17. Sep 2008, 14:09:37 
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Registriert: 07. Jul 2008, 19:09:56
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hallo,
ich habe einige fragen zu berufsgenossenschaft, rentenversicherungspflicht und rechtsform und hier im forum schon herumgewühlt.
einiges ist mir klarer geworden aber ein paar unsicherheiten bleiben noch:

ich möchte mich selbstständig machen und sowohl reittherapie, als auch reitunterricht anbieten. welche der beiden sparten den größeren umfang einnehmen wird, weiß ich noch nicht (nachfrage...)

was ich bisher herausgefunden habe:

1. reitlehrer müssen über die"bgf" - BG für fahrzeughaltung - versichert sein (schräg, aber wahr), wie ich hier gelesen habe landen therapeuten bei der BGW.

2. als reitlehrer hat man einen ziemlich ungünstigen gefahrentarif (43,15) - nach meinen berechnungen hätte ich gewinnunabhängig einen jahresbeitrag von 1800 (!!! ja, keine null zuviel) zu leisten

3. reitlehrer sind rentenversicherungspflichtig (teuerteuer)

4. reitlehrer sind fürs finanzamt freiberufler und fürs gewerbeamt gewerbetreibende (d.h. ich muss mich zwar melden (aufwändig), aber keine gewerbesteuer bez.)


was ich noch nicht weiß:

1. welcher gefahrentarif gilt für reittherapeuten?
d.h. wie teuer wäre die BG in etwa (ohne angestellte natürlich)

2. sind auch reittherapeuten RV-pflichtig?

3. gilt dieses rechtsform-wirrwar auch für RT?

4. wer prüft überhaupt nach ob ich mehr therapie oder mehr unterricht mache und kann ich mich den entsprechenden instanzen (z.b. finanzamt) nicht einfach per se als therapeutin vorstellen? eigentlich machen doch ziemlich viel RT auch unterricht, oder? wie ist man dann eingestuft?


ich hoffe es findet sich jemand, der mir die eine oder andere frage beantworten kann.
das wäre ganz famos!

herzliche grüße

anja


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BeitragVerfasst: 17. Sep 2008, 23:17:05 
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Hallo Anja,

4. reitlehrer sind fürs finanzamt freiberufler und fürs gewerbeamt gewerbetreibende (d.h. ich muss mich zwar melden (aufwändig), aber keine gewerbesteuer bez.)

wage ich zu bezweifeln, ich kenne x Finanzämter, die RL als gewerblich eingestuft haben. RL gehören nicht in die Katalogberufe, die unter "freiberuflich" fallen.

Sich beim Gewerbeamt zu melden, kostet ne halbe Stunde und 30 € (bei mir damals, ist aber länger her). Gewerbesteuer mußt natürlich auch zahlen (aber wenn Du in dem Dimensionen Umsatz machst, ist das dann auch egal :-))

Wie RT behandelt werden (ob freiberufler oder gewerblich) ist in gängigen Urteilen hochumstritten, da gibts momentan keine Rechtssicherheit.

Der Jahresbeitrag für BG für Reitlehrer kommt hin. RT sind deutlich günstiger.

Warum RL rentenversicherungspflichtig sein sollen, ist mir ein Rätsel. Kein selbständiger Gewerbetreibender ist rentenversicherungspflichtig. (es sei denn, Du bekommst Zuschüsse vom A-Amt etc.). Die Info würde ich nach meinem Kenntnisstand für falsch halten.

Welche BG jetzt bei der "Mischung" zuständig ist, würde ich bei der BG erfragen. Kannst Du evtl. in die landwirtschaftliche ? Die ist oft günstiger.

Wie das FA den "Mix" sieht, weiß ich auch nicht, evtl. 2 Firmen ? Also RL gewerblich und das andere als "freiberuflich" ?

Ich würde beim Finananzamt nachfragen, meist sind die sehr hilfsbereit.


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BeitragVerfasst: 18. Sep 2008, 07:37:13 
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Ich bin bei der BGW mit der Gefahrenklasse 3,0 eingestuft. Das ist zu bezahlen.
Stef.


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BeitragVerfasst: 18. Sep 2008, 11:46:43 
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hallo,
danke schon mal für eure antworten.
@martina:
die info mit der rentenversicherung ist ziemlich sicher richtig. weiß ich u.a. aus einem existenzgründerseminar, das ich gerade besuche.
nachlesen kannst du das auch noch hier:
http://www.freie-berufe.de/Versicherung ... 316.0.html
als "lehrer" gilt jeder der unterrichtende tätigkeit ausübt - also auch yoga- musik- oder eben reitlehrer.


die info, was gewerbe- und finanzamt angeht kommt von hier:
http://www.gruenderinnenagentur.de/bag/ ... 7&lvl=1534
das kann auch ne ente sein...

was die anmeldung als RT angeht:
wenn ich mich beim finanzamt nur als RT anmelde und auch meinen reitunterricht in der steuererklärung als therapie deklariere, könnte sich da irgendjemand dran stören und mir böses tun?
ich bin ergotherapeutin - man hat mir mal gesagt, es ist sowieso alles was ich tue therapie - ob ich will oder nicht *g*
es scheint mir jedenfalls ziemlich erstrebenswert, als therapeutin zu laufen.

@ stef
machst du denn nur therapie oder auch unterricht?
ist man als RT verpflichtet, einer BG bei zu treten?

@all
gibt es jemanden, der wie ich, unterricht UND therapie macht und erfahrungen mit meiner fragestellung hat?

danke

anja


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BeitragVerfasst: 18. Sep 2008, 19:05:41 
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Hallo Anja,
bei mir läuft es genauso, Unterricht und Therapie. Ich arbeite halt mit integrativen Gruppen. Ich habe das mit allen Eltern abgeklärt, das beim abbuchen einfach die Abkürzung therp. davorsteht. Muß das auch so machen, hat mir jetzt auch wieder mein Steuerberater so gesagt.
Bei der BG bin ich als RT gemeldet, da es ja auch therpeutisches Reiten ist. Auch wenn in der Gruppe noch ander Kinder Reiten die nur Pferdeverrückt sind.
LG
Simone

_________________
Aber wenn du mich zähmst, werden wir uns brauchen, du wirst für mich einzigartig sein und ich für dich. (der kleine Prinz)


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BeitragVerfasst: 18. Sep 2008, 23:28:02 
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Hallo Anja,

das RL rentenversicherungspflichtig sind, scheint zu stimmen, wußte ich auch noch nicht. Wobei man irgendwie drumrumkommt (zumindest kenne ich welche), ich weiß aber nicht wie, evtl. auch über die landwirtschafts-Schiene.

Dem link mit dem freiberuflich würde ich nicht trauen, ich kenne nur RL, die vom FA als gewerblich eingestuft worden.

Ja, RT müssen in der BG sein.

Ich denke, ansonsten ist es davon abhängig, was Du anbietest. Wenn es Reitunterricht ist, also ganz "normaler" kann das FA eben verlangen, Gewerbe anzumelden, USt abzuführen (es sei denn, Du bist Kleinunternehmerin etc.). Da würde ich persönlich mich auf nichts "gemauscheltes" einlassen, das hieße immer, es wird letztlich juristisch geklärt.

Allerdings ist der Bereich ja fließend, sowas, wie Sida beschreibt, ich persönlich würde eine RT Gruppe von Kindern, in der es eben um therapeutische/heilpädagogische Arbeit geht, immer unter RT sehen, auch wenn einzelne Kinder mit wenig (offensichtlichem) Förderbedarf da mitmachen.


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BeitragVerfasst: 19. Sep 2008, 07:32:33 
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Ja, so mache ich es auch. Auch die Menschen, die bei mir "das Reiten lernen" bekommen eine Rechnung über ThR. Ich mache individuelle Entwicklungsförderung und integrative Projekte, nicht RU - vorrangig ist immer immer die Befindlichkeit des Menschen, das Pferd ist "nur" mein Medium. Alle bezahlen übrigens das gleiche.


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BeitragVerfasst: 19. Sep 2008, 16:46:39 
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hallo,
danke für eure antworten.
ich war jetzt tatsächlich mal so schlau, sowohl wei der bgw, als auch bei der deutschen rentenversicherung anzurufen und:
JUCHUU!
es reicht beiden, wenn ich angebe, daß ich schwerpunktmäßig therapie mache und daneben auch noch etwas unterrichte. ich muss also nichtmal mogeln...
bei mir ist unterricht wirklich unterricht - im gegensatz zur therapie ist die zielsetzung grob gesagt die verbesserung der reiterlichen fähigkeiten.
außerdem arbeite ich hauptsächlich in einzelsituation, unter bestimmten bedingungen auch in zweiergruppen - also nix mit integrativ.

@martina: es kann durchaus sein, daß die kollegen keine RV-beiträge bezahlen, weil sich sich bei der bfa schlicht nicht angemeldet haben. wenn die allerdings dahinter kommen, ziehen sie vier jahre rückwirkend die beiträge ein... (*graus*)

@simone und stef:
welche rechtsform habt ihr denn beim finanzamt?

gruß

anja


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BeitragVerfasst: 19. Sep 2008, 22:06:33 
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Beiträge: 708
@martina: es kann durchaus sein, daß die kollegen keine RV-beiträge bezahlen, weil sich sich bei der bfa schlicht nicht angemeldet haben. wenn die allerdings dahinter kommen, ziehen sie vier jahre rückwirkend die beiträge ein... (*graus

Lach, nein, das funktioniert nicht, sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, kommt die BfA automatisch. (Hab jedenfalls noch nie gehört, daß die schlafen :-)). Ich vermute, sie haben das über die Landwirtschaftskammer abgedeckt.


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BeitragVerfasst: 24. Sep 2008, 12:40:51 
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Wohnort: Jade
Ich bin auch gerade erst in der Ausbildung im Bereich Therapie und somit finde ich das Thema ebenfalls spannend und mische mich einfach mal ein. :wink:

Zum Thema Rentenversicherung: ich bin seit etwa 20 Jahren selbständig als Handwerkerin (Weberin) und damit im Prinzip auch RV-pflichtig. Nun würden die Kosten für die RV allerdings die Einnahmen durch meine Werkstatt in einigen Monaten locker übersteigen... also mußte ich auch einen Weg finden, diese Beiträge zu umgehen. Zumal ich durch meine Nebenjobs sowieso eine Grundabsicherung habe.

Es gibt da eine Bemessungsgrenze für die Versicherungspflicht, die hängt ab von den regelmäßigen monatlichen Einkünften. Das nennt sich dann "geringfügige selbständige Tätigkeit" und die Grenze lag zumindest im Jahr 2006 (meine letzte Auseinandersetzung in diesem Punkt) bei mehr als 400,-€ Arbeitseinkommen. Und das bedeutet bei Selbständigen meines Wissens ja Umsatz abzüglich aller mit der Arbeit verbundenen nachweisbaren Kosten.

Ab 400,- € Arbeitseinkommen monatlich kann man dann auch auf Antrag die üblichen Prozentzahlen (2006 waren das 19,5%) bezahlen, also zumindest deutlich weniger als die Regelsätze für Selbständige, bei denen ja immer von für uns utopischen Summen ausgegangen wird.

Generell kann ich eigentlich theoretisch nur empfehlen, in die Rentenkasse einzuzahlen, wenn ich mir angucke, was auf meiner Rentenberechnung momentan für Summen stehen, mag ich an mein 65. Lebensjahr nicht denken... :roll:


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BeitragVerfasst: 24. Sep 2008, 21:33:20 
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Hallo,

ob es weiter sinnvoll ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, kann man sich ausrechnen lassen (ich meine nicht diese Schreiben von der Rentenversicherung, wieviel man bekommen würde, da wird mir auch immer schlecht :-), sondern manchmal macht es Sinn, gewisse Beitragszeiten (an Jahren) "vollzumachen").

Normalerweise ist ne private Absicherung (über ne solide Geldanlage etc.) sinnvoller, als gesetzliche Rentenversicherung. Also für diejenigen, die es sich aussuchen können.


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