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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann. Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.
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daggi
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Betreff des Beitrags: Umsatzsteuer Verfasst: 06. Aug 2008, 09:55:10 |
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| Postrank 1 |
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Registriert: 04. Aug 2008, 19:49:30 Beiträge: 13 Wohnort: Hannover
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Hallo,
ich hoffe, ich nerve nicht mit meiner Frage, weil diese u.U schon tausendmal beantwortetet wurde... habe aber beim Durchlesen zu ähnlichen Themen keine Antwort gefunden.
Zur Zeit laufe ich beim Finanzamt unter "Kleinunternehmer", als solchen habe ich mich vor eineinhalb Jahren dort auch angemeldet und bin somit für zwei Jahre Umsatzsteuerbefreit. Falls ich nun aber über diesen Satz (ich glaube es sind im Jahr 18.500 Euro) kommen sollte, bin ich dann zur Umsatzsteuer verpflichtet?
Ich weiß, dass es schon Rechtstreits zu diesem Thema gab und dass Reittherapeuten nur so zu ihrem Recht kamen (schließlich üben wir ja einen Heilberuf aus, zudem bin ich auch Heilpädagogin).
Habt ihr Erfahrungen, Ideen?
Gruß!
Daggi
_________________ Der Weg entsteht im Gehen wie durch ein Wunder
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Sida
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 06. Aug 2008, 16:03:16 |
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Registriert: 14. Okt 2007, 12:01:55 Beiträge: 541 Wohnort: Gannertshofen/ Iller
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hallo Daggi,
ein herzliches Hallo erstmal,
also zu deiner Frage,
verbuche deine Reitstunden immer als therap. Reiten, das ist ein anderer Steuersatz,
dann, suche dir einen guten Steuerberater, ich hatte jetzt seid fünf Jahren Glück, war immer unter 18 000, netto, aber du mußt halt auch alle Rechnungen mit einreichen, mein Steuerberater hat das halt immer so hingedreht.
LG
Simone
_________________ Aber wenn du mich zähmst, werden wir uns brauchen, du wirst für mich einzigartig sein und ich für dich. (der kleine Prinz)
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daggi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 06. Aug 2008, 16:28:04 |
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| Postrank 1 |
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Registriert: 04. Aug 2008, 19:49:30 Beiträge: 13 Wohnort: Hannover
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Hallo Simone,
meinst du, dass die Umsatzsteuer vom netto Gehalt berechnet wird? Dann werde ich natürlich die 18.000 Euro im Jahr nicht überschreiten! All meine Belege lege ich brav dem Finanzamt vor!
Ich lasse meine Steuer bis jetzt von einer Steuerfachangestellten machen und ich hatte es so verstanden, als müßte ich Steuer auf das gesamte Einkommen zahlen- was ich total ungerecht fand, da ja vom Geld wirklich nicht viel übrig bleibt!
Für das letzte Jahr muss ich 4.000 Euro Steuer nachzahlen- habe ich noch nicht, da ich nicht weiß, wo ich es her nehmen soll. Das hat mich ziemlich geschockt! Der Grund für die hohe Nachzahlung ist wohl, dass mein Mann mit meiner Selbstsändigkeit Steuerklasse 3 eingetragen hat und ich nun wie Steuerklasse 5 zahlen muss. Das wusste ich nicht, ich dachte, meine Steuerklasse wäre bei einer Selbständigkeit irrelevant.
Puh, dies bürokratische Zeug strengt mich ungemein an, weil ich es auch noch nicht so recht durchblicke!
LG! Daggi
_________________ Der Weg entsteht im Gehen wie durch ein Wunder
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Stef
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 06. Aug 2008, 16:37:42 |
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| Postrank 5 |
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Registriert: 11. Jan 2006, 20:26:53 Beiträge: 254 Wohnort: Siegen
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Hallo,
eine Umsatzsteuer wird auf das Bruttoeinkommen (also auf unser Honorar) berechnet. Wenn wir als RTs Umsatzsteuerpflichtig wären (was ja irgenbdwie nicht ganz klar ist), dann müssten wir unsere Stundensätze mit Mehrwertsteuer beim Kunden ausweisen. Diese zahlen wir dann als Umsatzsteuer ans Finanzamt. D.h. wir müssten 19% des Stundensatzes abführen.
Sida, wie kommst Du darauf, dass RT einen anderen Steuersatz hat? Welchen?. Mir ist davon nix bekannt...
Für mich steht auch als Frage im Raum (wie Daggi schreibt), ob RT als Heilberuf vom Finanzamt anerkannt wird. Aus meiner Sicht (und bisher auch bei meinem Finanzamt) ist das so. Es hat aber in den letzten Jahren einige Rechtsstreits gegeben, die die RTs leider oft verloren haben.
Der "richtige" Weg ist sicherlich, sich die Tätigkeit vom Finanzamt als Umstatzsteuerbefreit bescheinigen zu lassen. Sonst kann es halt passieren, dass man auf Jahre zurückgefordert wird.
Liebe Grüße,
Stef.
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Pancho
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 07. Aug 2008, 10:38:11 |
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25 Beiträge: 946 Wohnort: Schifferstadt
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Hier wird einiges durcheinander geworfen...
Also:
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich meines Wissens auf den Umsatz, nicht auf das Einkommen, was i.d.R. übrig bleibt, wenn man von den Einnahmen die Ausgaben abzieht.
Man kann auch 100.000 € Umsatz machen, aber nur 100,--€ Verdienen
Dann werden 19% USt. (Regelsatz) auf den Nettoumsatz aufgeschlagen - das Ergibt den Rechnungsbetrag.
Im Bruttobetrag sind also nicht 19% USt. enthalten sondern 19/119 (Stichwort Dreisatz...)
Es empfiehlt sich immer, möglichst alle Rechnungen usw. in der Buchhaltung zu berücksichtigen, sofern die Kosten betrieblich veranlasst wurden...
Im Zweifel immer einen Fachmann aufsuchen - jeder Fall ist anders gelagert und Halbwissen ist u.U. sehr teuer - viel teurer als die Gebühren für einen Steuerberater!
_________________ Wo kämen wir hin, wenn alle nur sagen würden "Wo kämen wir hin?" und keiner ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man denn ginge?
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Pancho
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 07. Aug 2008, 10:41:13 |
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25 Beiträge: 946 Wohnort: Schifferstadt
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@daggi:
Umsatzsteuer zahl man vom Umsatz, Einkommensteuer vom Einkommen.
Dafür kann man aber auch für Dinge die man für den Betrieb kauft, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder abziehen - aber nur wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet...
Ganz wichtig zum Verständnis und für das ganze Leben:
Umsatz und Einkommen nicht verwechseln!
LG 
_________________ Wo kämen wir hin, wenn alle nur sagen würden "Wo kämen wir hin?" und keiner ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man denn ginge?
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daggi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 07. Aug 2008, 16:03:18 |
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| Postrank 1 |
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Registriert: 04. Aug 2008, 19:49:30 Beiträge: 13 Wohnort: Hannover
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Alles klar, "Pancho", vielen Dank für die Aufklärung!
Gut und einleuchtend erklärt! Meine Steuerberaterin hat mir das sicher auch schon einmal erzählt, aber mit einer Masse von anderen Informationen, so dass ich ziemlich schnell "voll" war. Ich muss mich mit diesen Steuergeschichten noch umfassender beschäftigen und öfter als einmal jährlich- so wie bisher- die Dinge abrechnen und dem Finanzamt vorlegen.
Trotzdem bleibt die andere Frage: Sind wir nicht als Reittherapeuten Umsatzsteuerbefreit???
LG,
Daggi
_________________ Der Weg entsteht im Gehen wie durch ein Wunder
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Martina
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 08. Aug 2008, 00:51:21 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo,
Ich denke, die unterschiedlichen Urteile liegen daran, daß es RT mit unterschiedlichen Ausbildungen gibt. (Ebenso mit unterschiedlicher Arbeit).
Heilberufe sind umsatzsteuerbefreit, dazu gehören die "Katalogberufe" Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Hebammen, etc. (Katalogberufe sind im UStG definiert)
Also wer unter die Katalogberufe fällt, ist Umsatzsteuerbefreit.
Dazu gibt es die "katalogähnlichen Heilberufe" und Heilhilfsberufe, die ebenso umsatzsteuerbefreit sind.
"Es reicht nicht aus, dass die zu beurteilende Tätigkeit als Ausübung der Heilkunde angesehen werden kann. Erforderlich ist vielmehr, dass ein ähnlicher Beruf in wesentlichen Punkten einem der im Steuergesetz genannten Heilberufe entsprechen muss. Zu diesen wesentlichen Berufsmerkmalen gehören u.a. auch die Bedingungen, an die das Gesetz die Ausübung des zu vergleichenden Berufes knüpft.
Hierzu gehört bei Heilberufen auch, dass deren Ausübung einer Erlaubnis bedarf und der Überwachung durch die Gesundheitsämter unterliegt1) Andere, im Gesetz nicht genannte Heilberufe können daher erst in den Genuss z.B. der USt-Befreiung kommen, wenn der Gesetzgeber sie entweder in den Katalog des § 4 Nr. 14 UStG aufnimmt oder ihnen durch eine Berufsregelung die Ähnlichkeit mit den Katalogberufen verleiht.2)
Klar scheint zu sein, die Heilberufe, für die es Berufsregelungen gibt, gehen umsatzsteuerfrei durch.
Bei allen anderen gibt es massenhaft Urteile, wo sie abgewiesen wurden (u.a. eine Sprachheilpädagogin). Was für Heilpädagogen gilt, weiß ich nicht...
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Joey
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Aug 2008, 13:15:02 |
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35 Beiträge: 1968 Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
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Hallo!
Also, mir hat mein Steuerberater davon abgeraten, ein Gewerbe anzumelden, oder eben als Kleinunternehmer zu arbeiten. Eben wegen der Umsatzsteuer.
Seit eineinhalb Jahren arbeite ich nun freiberuflich. Ich erstelle am Jahresende eine Kosten-Einnahmen-Aufrechnung für das Finanzamt. Mehr ist es im Moment noch gar nicht.
Dafür darf ich aber auch keine Steuer ausweisen. Für mich rechnet sich das.
Und die Dame im Finanzamt hat mich NICHT unter "Heilberufe". Denn dann müsste ich ja ewig strenge Auflagen erfüllen- was ich nie könnte. Ich laufe unter heilpädagogisch.
LG Claudia
_________________ „Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“ Novalis
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daggi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Aug 2008, 21:39:52 |
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| Postrank 1 |
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Registriert: 04. Aug 2008, 19:49:30 Beiträge: 13 Wohnort: Hannover
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Hi Claudia,
hm, das klingt aber interessant... Hast du noch eine andere Einnahmequelle oder bist du Vollzeit- freiberuflich tätig?
Für mich kam damals nichts anderes in Frage, da ich mich aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht habe und ich so noch die Förderung vom Arbeitsamt erhielt. Konnt´ ich gut anlegen, ein zweites Pferd und einen Hänger kaufen  !
Gruß, Daggi
_________________ Der Weg entsteht im Gehen wie durch ein Wunder
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Martina
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 09. Aug 2008, 23:16:32 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo Joey,
das sind 2 verschiedene Sachen, zum Einen die Frage, ob RT gewerblich tätig sind oder als "freiberuflich" durchgehen (und sich damit z.B. Gewerbesteuer ersparen). Das hat aber nichts mit der MwSt zu tun, auch Freiberufler sind MwSt. - pflichtig (es sei denn, sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung oder gehören zu den Berufen, die MwSt-befreit sind). Das MwSt-Problem wirst Du also (da Du nicht unter "Gesundheit" / Heilberuf" fällst), genauso haben, wenn Du mehr verdienst, also nicht mehr Kleinunternehmerin bist.
Ebenso ist die Frage der "Freiberuflichkeit" umstritten, das interessiert aber erst, wenn man in Größenordnungen verdient, in denen Gewerbesteuer anfällt.
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Joey
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10. Aug 2008, 09:41:29 |
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35 Beiträge: 1968 Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
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Hi Martina,
ich schrieb auch nicht von der Mehrwertsteuer, sonder von der Umsatzsteuer.
Daggi:
Als ich begonnen hatte, machte ich nur HBP, hatte aber jedes Monat eher Miese als Gewinn. Es war ein Kampf, beim Finanzamt die Anerkennung zu bekommen. Denn a) wussten die Beamten nicht, unter was sie mich führen solten... *augenroll* und b) wollte die Dame das nicht als Beruf anerkennen, sondern als "Liebhaberei". Man darf nämlich im Monat einen bestimmten Betrag "hobbymäßig" verdienen. Das fällt dann beim Finanzamt unter Liebhaberei und muss nicht abgeführt oder ähnliches werden.
Seit November arbeite ich teilzeit in einem Kindergarten (vormittags) und mache nachmittags das HBP als Freiberufler.
Der Rat, als Freiberufler zu arbeiten, kam von den "Aktiv Senioren". Ein sehr nützlicher Verein, der Leuten bei der Existenzgründung hilft. Mir haben dieses Leute sehr stark geholfen.
Kann ich Dir wärmstens empfehlen.
Für mich war das die beste Entscheidung und ich würde es nicht anders machen.
Ja, dass man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man bezuschusst werden will, weis ich. Bei mir wäre es die Gründung einer Ich-AG gewesen. Leider bekam ich das nicht, denn ich hatte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Tja - wie das Leben so spielt. Heute bin ich aber ganz froh darüber.
LG Claudia
_________________ „Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“ Novalis
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Martina
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10. Aug 2008, 18:51:00 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo Claudia,
das ist das gleiche
Aber kann man halt durch die Kleinunternehmerregelung umgehen, solange man unter dem Betrag bleibt. Und "drüber" ists halt schwierig (unterschiedliche Urteile), ob RT nun Umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht.
Aber, diese Frage hat nichts damit zu tun, ob nun "freiberuflich" oder Gewerbe, es gibt auch "Freiberufler", die Umsatzsteuerpflichtig sind, das meinte ich.
Viele Grüße
Martina
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Joey
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10. Aug 2008, 18:53:42 |
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35 Beiträge: 1968 Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
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Wir meinen das gleiche und reden aneinander vorbei.
*lach*
Ist aber nicht soooo ganz richtig... Ist nicht sooo ganz das gleiche. Lies mal: Umsatzsteuer
Und um nun alles so verwirrend wie möglich zu machen  , ist es bei mir im Moment so:
Ich darf drei Jahre lang (bin im zweiten) Miese machen. Meine Ausgaben kann ich beim Finanzamt geltend machen und bekomme dann auch eine Rückzahlung. Nach wie vor mache ich mit meinem Mann zusammen Lohnsteuer, nicht Einkommensteuer.
Wenn ich nun ab dem vierten Jahr noch immer in den roten Zahlen bin und nix verdiene, kann es mir passieren, dass ich die Rückzahlungen des Finanzamtes wieder dem Finanzamt zurückzahlen muss. Denn dann sehen die meine Arbeit als "Scheinselbständigkeit" und ich muss löhnen.
Im vierten Jahr sollte meine Arbeit also unbedingt wenigstens in einigen Monaten gewinnbringend sein.
Was ich so ganz persönlich an Gewerbe ein wenig beängstigend finde, ist das Gewerbeaufsichtsamt. Wenn man ein Gewerbe anmeldet, muss man auch Auflagen erfüllen. Das ist für mich ein klein wenig abschreckend. Wenn dieses Amt bei mir am Hof gucken würde, ob alles tausendprozentig kindersicher ist (was bei einem Pferdehof völlig unrealistisch ist!!!), dann könnte ich einpacken.
LG 
_________________ „Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“ Novalis
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daggi
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 10. Aug 2008, 19:13:15 |
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| Postrank 1 |
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Registriert: 04. Aug 2008, 19:49:30 Beiträge: 13 Wohnort: Hannover
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Hallo Martina, hallo Claudia!
Sehr spannend und sehr aufschlussreich!
Ich staune, was ihr beide alles wisst!
Dankeschön nochmals für all die so nett und geduldig mitgeteilten Erklärungen!
LG!
Daggi
_________________ Der Weg entsteht im Gehen wie durch ein Wunder
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