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Therapeutisches Reiten - Reittherapie

Forum zum Thema "Heilpädagogisches Reiten" für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Therapeutisches Reiten für Behinderte.
 
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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann.
Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.

 
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BeitragVerfasst: 12. Sep 2008, 18:48:23 
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Registriert: 24. Jul 2006, 20:03:35
Beiträge: 1968
Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
Zitat:
Alles wird gut...


Was für ein schöner Satz. ;)
Den les ich gern.

LG

_________________
„Liebe ist der Endzweck der Weltgeschichte - das Unum des Universums.“
Novalis


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BeitragVerfasst: 12. Sep 2008, 23:14:18 
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41
Beiträge: 708
Hallo,

äh, Pancho und Joey, sorry, aber das würde ich anders sehen und mich da nicht auf einen Steuerberater verlassen. Nach gängiger Rechtssprechung sieht es so aus, daß Reittherapie (also der eher "pädagogische" Bereich, nicht Hippotherapie) umsatzsteuerpflichtig ist.

Ich denke, ein normaler Steuerberater wird da nicht im Speziellen die Urteile kennen (ist ja kein Jurist).

Allerdings schätze ich mal, Joey, Du fällst unter die "Kleinunternehmerregelung" ? Dann hätte er Recht (dann ist es egal, ob nach Urteilen RT nun umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, Kleinunternehmer sind generell befreit).

Da würde ich nochmal nachlesen, bzw. Deinen Steuerberater fragen, warum er meint, Du seist nicht umsatzsteuerpflichtig. Wenn er sagt "Kleinunternehmer" (und das mit den Einkommensgrenzen hinkommt) ist alles okay. (Und ich vermute das, sonst wäre er nicht sooo sicher).

Falls Du nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen solltest (oder in Zukunft nicht mehr darunter fällst, weil Deine RT "expandiert") würde ich einschlägige Urteile lesen und einen Fachanwalt mit zu Rate ziehen.

Ich persönlich halte es für sehr riskant, davon auszugehen, daß RT nicht umsatzsteuerpflichtig ist (wenn man gängige Urteile liest), faktisch wird sie in urteilen oft als umsatzsteuerpflichtig eingestuft.

Falls also das der "Knackpunkt" ist, würde ich mich da weiter erkundigen.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 13. Sep 2008, 07:56:07 
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
Beiträge: 946
Wohnort: Schifferstadt
Ich denke, Steuerberater ist besser als selber "rumdoktern" - besonders wenn ich sowas lese:

Zitat:
Die Mehrwertsteuer nicht auszuweisen, ist allein schon eine heikle Sache, wenn man nicht offiziell befreit ist


Im übrigen hast Du natürlich recht, selber denken sollte auch nicht schaden.

:wink:

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 Betreff des Beitrags: umsatzgrenze
BeitragVerfasst: 17. Sep 2008, 15:57:28 
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Registriert: 07. Jul 2008, 19:09:56
Beiträge: 5
hi,
ich besuche gerade ein existenzgrünerseminar. dort wurde das thema "umsatzsteuer" und "kleinunternehmer" ershöpfend behandelt.
mit ist aufgefallen, daß ihr alle von einer umsatzgrenze von 18.000 euro geredet habt.
ich haber erfahren, daß als kleinunternehmer gilt, wer im
ERSTEN betriebsjahr weniger als 17.500 euro umsetzt und
jetzt kommts:
ab dem ersten folgejahr weniger als 50.000 euro jahresumsatz hat.
für einen einzelunternehmer im bereich RT scheint es mir ziemlich schwierig, diese grenze zu knacken und wenn man das geschafft hat, tut auch die ust nicht mehr so weh...*g*

hoffe das nützt

anja


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17. Sep 2008, 17:38:34 
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
Beiträge: 946
Wohnort: Schifferstadt
Umsatz, nicht Gewinn... :wink:

Und es wurde so einiges durcheinander geworfen...

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