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Therapeutisches Reiten - Reittherapie

Forum zum Thema "Heilpädagogisches Reiten" für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Therapeutisches Reiten für Behinderte.
 
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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann.
Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.

 
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 Betreff des Beitrags: Rechtsschutzversicherung
BeitragVerfasst: 19. Apr 2008, 10:46:30 
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Hallo User!

Wieder ein mal eine Frage zum Thema Versicherungen. Haben wir ja so selten... :roll: :wink: :lol:

Es würde mich stark interessieren, ob die Anbieter hier im Forum eine Rechtsschutzversicherung haben, wenn ja, welche und wann greift die und wann greift die nicht?

Ist eine Rechtsschutzversicherung doppelt versichert, wenn man bei der Berufsgenossenschaft ist?


Würdet Ihr es empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen??

Mir geht es dabei auch (nicht nur) um Pferdekauf und Verkauf im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit und ansonsten eben auch alles sonst noch, was einklagbar ist.
Also, nicht ich möchte klagen! Sondern ich würd mich gern dagegen absichern, evtl. mal verklagt zu werden.

LG Claudia

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BeitragVerfasst: 19. Apr 2008, 12:09:38 
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hallo Joey,
hast du deine Pferde nicht in einer Betriebshaftpflicht, bei meiner ist das mit eingeschlossen, weiß aber nicht ob das generell so ist.
Grüßle
Simone

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Aber wenn du mich zähmst, werden wir uns brauchen, du wirst für mich einzigartig sein und ich für dich. (der kleine Prinz)


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BeitragVerfasst: 19. Apr 2008, 13:23:24 
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Was ist eine Betriebshaftpflicht genau? Also, im Groben weis ich´s, aber ab wann braucht man die denn?
Bis jetzt hab ich für mein(e) Pferd(e) Therapiepferde-Versicherung und ich hab die Reitlehrer-Berufshaftpflicht (gilt für das heilpäd. Arbeiten). Und die Berufsgenossenschaft.
Warum und für was die Betriebshaftpflicht? Braucht man die bei Gewerbe? Hab nämlich kein Gewerbe angemeldet, sondern arbeite freiberuflich.

LG

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BeitragVerfasst: 19. Apr 2008, 19:33:52 
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Rechtschutzversicherung und Haftpflicht darf man nicht verwechseln.

JEDE Haftpflichtversicherung bietet eine Art Rechtschutzfunktion, und zwar dann wenn der Anspruch wegen eines Schadens der an Dich gerichtet wird, UNberechtigt ist (Du also im juristischen Sinne NICHT haftest). Dein Haftpflichtversicherer wehrt dann für Dich diesen unberechtigen Anspruch ab (ggfs. auch mit Anwalt, Gericht usw.). Dieses Thema hatten wir schon öfters; einfach mal die Suchfunktion nutzen. Manche Haftpflichtversicherer bieten als Ergänzung (sozusagen als "Anhängsel) noch eine Berufs-STRAF-Rechtsschutzversicherung an, die auch die Verteidigungskosten übernimmt, wenn Du nach einem Haftpflichtschaden nicht nur zivilrechtlich (also auf Schadenersatz) in Anspruch genommen wirst, sondern auch STRAFRECHTLICH verfolgt wirst (von Polizei, Staatsanwaltschaft) beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung :? Das kann u.U. sinnvoll sein.

Eine "echte" Rechtschutzversicherung (RS) ist dies alles aber natürlich nicht.

Eine richtige RS deckt in bestimmten Situationen (welche das sind, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag) die Kosten für Anwalt, Gericht, etwaige Gutachter, Zeugenkosten usw. d.h. Du hast bei einem Rechtsstreit nur ein geringes oder gar kein Kostenrisiko.

Allerdings gibt es meiner Erfahrung nach diverse (ich finde, zuviele) Punkte, bei denen die RS ihre Leistung verweigern kann. Ich (ist meine ganz persönliche Meinung!) halte RS daher für weniger notwendig und im Verhältnis zu teuer. Sicherlich gibt es Situationen wo eine RS hilfreich ist, aber meines Erachtens überwiegen im Preis-Leistungsverhältnis die Nachteile. Mir ist klar, dass dies sehr unterschiedlich gesehen wird; viele "schwören" auf den Abschluß einer RS. Aber ich eben aufgrund meiner Erfahrungen eher weniger. Muss jeder selbst wissen :wink:

Liebe Grüße
Krischan (der privat schon 2 Rechtsstreitigkeiten :roll: ohne RS durchgestanden hat :wink: - durchstehen musste 8) ).

:wink:

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http://www.trowe.de/de/branchen/pferde/ ... licht.html

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BeitragVerfasst: 19. Apr 2008, 20:35:18 
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Hallo Krischan!

Deine Meinung deckt sich mit der Erfahrung einer Bekannten. Sie hatte 12 Jahre lang brav und teuer eingezahlt. Dann kam es tatsächlich mal zu einem Streit - und die Versicherung zahlte nicht! Die Dame kündigte und hatte erstmal die Faxen dicke.

Danke Dir für Deine Ausführungen!! Dass die Haftpflicht auch bei derartigen Dingen einschreiten kann, wusste ich. Aber danke trotzdem!

LG Claudia

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BeitragVerfasst: 20. Apr 2008, 23:13:39 
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Hallo,

es gibt das aber auch als Kombi, also Betriebshaftpflicht+Rechtsschutzversicherung in einem. (Ich meine die ganz "normale" Rechtsschutzversicherung, nicht das, was Krischan ja schon dargelegt hat, was die normale Haftpflicht macht).

Kenne auch das Problem, daß viele Rechtsschutzversicherungen zu vieles ausschließen. Ich kenne wie gesagt diese Anbieter von Betriebshaftpflicht inklusive Rechtsschutz, die sich auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert haben. Dort sind auch die Fälle, in denen man Rechtsschutz hat, speziell auf diese Berufsgruppe zugeschnitten und eingeschlossen.

(Ich habs jetzt im völlig anderem Bereich, also für internet-Anbieter sind z.B. Domain Rechtsstreitigkeiten eingeschlossen usw., also das, was speziell für diese Berufsgruppe wichtig ist. Rechtsschutz im Fall von Dingen, die da nicht speziell etwas mit zu tun haben, ist aber ausgeschlossen (also ich hätte z.B. keinen Rechtsschutz bei Pferdeverkauf), es ist also keine "allround Rechtsschutz", sondern eine berufsspezifische). So halten sich dann auch die Kosten im Rahmen, weil die Rechtsschutz halt nur einen Teil abdeckt.

Ich weiß nicht, wie das in anderen Bereichen ist, könnte mir aber vorstellen, daß es da für Reitlehrer oder Züchter (wären ja die Sachen, die dem am nächsten kommen) auch so "berufsspezifische Rechtsschutzversicherungen" gibt.


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BeitragVerfasst: 21. Apr 2008, 05:31:33 
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Ich habe mal gegoggelt mit den Stichworten "Rechtsschutzversicherung" und alternativ "Reitlehrer", "Reittherapeut", "Reiter" und "Pferdehalter".

Kam nichts bei raus, außer für den privaten :!: Pferdehalter http://www.uelzener.org/uelzener/index.php?id=65 . Inwieweit das dann aber nicht bereits auch "normale" Rechtsschutzversicherungen sowieso abdecken, weiß ich nicht.

Die Kombipakete "Betriebs-Haftpflicht" und "Rechtsschutz" (richtige :wink: ) sind sicher nett, aber vermutlich nichts Spezielles(?). Bei Reittherapeuten/-lehrern könnte ich mir beispielsweise als sinnvoll vorstellen, wenn auch Honorarstreitigkeiten abgedeckt wären(?). Da hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte.

Wie gesagt, den Bereich "Rechtsschutz" sehe ich persönlich prinzipiell als eher weniger wichtig an. Wenn man Geld über hat, kann man dafür natürlich sicher Prämie investieren - manchmal hilfts ja bestimmt :wink:

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BeitragVerfasst: 21. Apr 2008, 20:29:49 
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Hi!

Hey, Martina, das hört sich echt interessant an!! Muss ich mich doch mal schlau machen drüber! Danke schön!!

Krischan:
Aller liebsten Dank für Deine Mühe!!!


Hab beschlossen bei uns in der Gegend zu einem unabhängigen Berater zu gehen und den mal zu fragen, wie der das so sieht. Mal gucken, was der sagt.

Danke Euch!!

LG Claudia

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BeitragVerfasst: 22. Apr 2008, 15:10:19 
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Hmm, Du könntest auch einfach mal einen auf "Pferderecht" spezialisierten Anwalt fragen, der müsste ja wissen, welche Rechtsschutzversicherungen sein Honorar bezahlen, ich weiß nur nicht, ob die Auskunft über sowas geben dürfen...


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BeitragVerfasst: 22. Apr 2008, 18:47:54 
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Martina, es kommt nicht drauf an welche Rechtsschutzversicherung bezahlt sondern wann (d.h. in welchen Fällen) sie bezahlt.

Es wäre eher mal zu überlegen und aufzulisten, was es für den Reittherapeuten/-lehrer oder auch Pferdehofbesitzer an speziellen Rechtsfällen geben könnte, in denen die Rechtsschutzversicherung denn greifen müßte (wenn sie Sinn machen soll für diese Zielgruppe).

Und nach dieser Auflistung wären dann bei Angebotsanforderung die Rechtschutzversicherungen aufzufordern, eindeutig und schriftlich zu sagen, ob sie für das jeweilige auf der Liste Versicherungsschutz bieten oder nicht.

Ich versuche mal anzufangen mit so einer Liste (auch wenn Ihr das natürlich besser wißt; Ihr könnt ja weitermachen, wenn Ihr wollt):

1. Honorarrechtsschutz (also wenn Ihr Euch mit Patienten/Reitschülern oder wem auch immer über Honorare streitet).

2. Rechtsfälle im Zusammenhang mit Pferdean- u. verkauf auch "Zubehör" (und nicht nur privat!).

3. Schadenersatz-Rechtsschutz (zur Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche an Dritte)

4. Vertrags- und Sachenrecht (diese beinhaltet dann wohl auch Pkt. 2, der Pkt. 2 sollte aber sicherheitshalber extra aufgeführt werden!)

5. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

6. Verwaltungs-Rechtsschutz Tierhalter-Rechtsschutz
Das Ordnungsamt belegt Sie mit unberechtigten Auflagen zur Tierhaltung (z.B. Weidezaun).

Edit Krischan: Ich habe mal Martinas Punkte eingefügt (Punkte 3-6); habe allerdings den Mindeststreitwert (bei Martina waren es EUR 100,--) weggelassen - und auch die teilweise Begrenzung auf "privat". Sollte man nicht von vorneherein beschränken.
Falls dann gegebenenfalls ein RS-Versicherer zu Eurer Zufriedenheit geanwtortet, und die Prämie genannt hat, könnt Ihr immer noch überlegen, ob der Spaß es Euch wert ist :wink: .

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Zuletzt geändert von Krischan am 22. Apr 2008, 20:08:39, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 22. Apr 2008, 19:40:05 
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Hallo,

Krischan, ja das war schon klar. Aber wenn ein spezialisierter Anwalt häufig von Rechtsschutzversicherung x bezahlt wird, ist doch davon auszugehen, daß Versicherung x eben viele solcher Rechtsstreitigkeiten übernimmt. (Natürlich muß man sich dann bei denen erkundigen, aber so hätte man einen Anhaltspunkt, welche Versicherung da überhaupt in Frage käme und welche Versicherung z.B. Züchter, Vereine etc. (die ja vermutlich den Großteil der Rechtsstreitigkeiten haben) nutzen. Ist einfacher, als ins Blaue alle durchzutelefonieren :-)

Zu möglichen "Fällen" mal die Liste der Versicherungen, ist aber für den privaten Bereich. Ich denke auch bei Reittherapeuten ist vieles ja eh über die Reitlehrer-Haftpflicht abgedeckt, der spannendste Punkt (an dem es ums meiste Geld geht) wird Pferde- und Zubehör An- und Verkauf sein. Denke aber, ein Teil der "privaten" Bedürfnisse trifft auch auf Reittherapeuten zu, daher als Anregung nochmal die Auflistung.

Schadenersatz-Rechtsschutz (für Streitwerte ab 100 EUR)
Sie und Ihr Pferd werden bei einem Unfall verletzt, doch der Gegner will nicht zahlen. Erst vor Gericht bekommen Sie Ihr Recht.

Vertrags- und Sachenrecht (für Streitwerte ab 100 EUR)
Sie kaufen einen Sattel für Ihr Pferd, der trotz Nachbesserung nicht passt. Der Verkäufer weigert sich, den Sattel zurückzunehmen.

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Es kommt zu einem Unfall. Sie und Ihr Pferd sind verletzt, das Auto hat Totalschaden. Obendrein wird noch ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.

Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Tierhalter-Rechtsschutz
Das Ordnungsamt belegt Sie mit unberechtigten Auflagen zur Tierhaltung (z.B. Weidezaun).


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