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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann. Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.
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kl_diva
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Betreff des Beitrags: "normaler" Verein und behinderte Kinder Verfasst: 24. Mär 2006, 09:17:25 |
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Registriert: 24. Mär 2006, 09:05:20 Beiträge: 3 Wohnort: Bad Tölz
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Guten Morgen,
ich bin zwar neu hier, aber ich hoffe ich hab das ins richtige Forum gestellt. Kurz zu meiner Vorgeschichte: Ich bin Ausbilderin in einem normalen Reiterverein, also ich unterrichte seit 4 Jahren voltigieren für kleine Kinder, ohne Turnierhintergedanken etc.
Dieses Jahr mache ich meinen Sportassistenten fürs voltigieren.
Nun habe ich seit Dezember ein Kind dabei, ein 5 jähriges Mädchen, das leichte motorische Störungen hat und soziale Defizite, d.h. sie will ständig erster sein, sie will alles machen und sie kann sich halt einfach nicht unterordnen. Dazu kommt, dass die Mutter sie ständig bewacht und ständig ihr reinredet. Sie bekommt den Unterricht auch von ihrem Integrationskindergarten gezahlt. Nun kam deren Freundin im Januar dazu, dieses Mädchen ist 6 und hat seit Geburt ein kürzeres Bein und muss orthopädische Schuhe tragen, darf diese also nie ausziehen.
Mir war schon bei dem ersten Mädchen nicht wohl bei der Sache, doch die war dann plötzlich dabei und machte halt mit. Nun hab ich mit beim Anwalt der FN informiert und dieser meinte, dass das absolut fahrlässig ist, diese Kinder zu unterrichten ohne eine therapeutische Ausbildung zu haben bzw ein Therapiepferd. Hab mich auch mitm Vorstand besprochen, der meinte er schaue bei der Versicherung nach, ob die auch "behinderte" Kinder abdeckt. Dies hat er immer noch nicht getan, die Kinder kommen also nach wie vor zum Unterricht. Mittlerweile sind beide auch schon des öfteren runtergeflogen, da wir nicht das braveste Pferd haben. Natürlich können wir die beiden Kinder samt Müttern nicht einfach "rausschmeissen", darüber hat mich auch der Anwalt informiert, aber was tun?
Unserem Vorstand ist die Lage anscheinend nicht bewusst, dieser meint nur immer, wir sollen se halt mitmachen lassen. Aber wenn was passiert, dann sind doch wir Ausbilder dran, oder?
Bin total am verzweifeln, die eine Mutter macht jetzt auch noch ziemlichen Terz bzw momentan sind alle etwas angenervt und geben des Friedens Willen halt der Mutter ihrem Gebettele nach... Ich finde das nicht korrekt, hab auch schon angedeutet dass ich die Kinder nicht mehr unterrichten will, dann hiess es nur "dann muss es eben jemand anders machen!". Dazu muss ich sagen, dass niemand in unserem Verein auch nur annähernd eine Ausbildung zum Voltigieren geschweige denn unterrichten hat.
Was sagt ihr dazu?
Freue mich über jede Antwort!!
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Pancho
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 24. Mär 2006, 10:44:47 |
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25 Beiträge: 946 Wohnort: Schifferstadt
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Hallo & herzlich willkommen hier  ,
Zitat: Hab mich auch mitm Vorstand besprochen, der meinte er schaue bei der Versicherung nach, ob die auch "behinderte" Kinder abdeckt. Dies hat er immer noch nicht getan, die Kinder kommen also nach wie vor zum Unterricht
Eigentlich wäre es doch vernünftiger, den Versicherungsschutz zu checken, bevor die Kinder unterrichtet werden?
Das scheint mir ein Problem mit zahlreichen juristischen Finessen zu sein, ich würde dir aber dringend empfehlen, schriftlich deinen Vorstand auf die deiner Meinung fahrlässige Handlungsweise aufmerksam zu machen, und dir ebenfalls schriftlich die Übernahme der Verantwortung zusichern zu lassen.
Es ist immer das gleiche: Wenn was passiert wars keiner, und gesprochene Worte sind nun mal schlecht zu beweisen, und ein Sündenbock ist dann schnell gefunden...
Grüsse 
_________________ Wo kämen wir hin, wenn alle nur sagen würden "Wo kämen wir hin?" und keiner ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man denn ginge?
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kl_diva
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 24. Mär 2006, 12:18:29 |
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Registriert: 24. Mär 2006, 09:05:20 Beiträge: 3 Wohnort: Bad Tölz
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Genau, da liegt das Problem begraben. Dem Vorstand ist es auf deutsch gesagt "wurst!" ob er jetzt nachschaut oder in 3 Monaten. Er will es einfach nicht verstehen und ich weis nicht wie ich meine Gruppe behalten kann, und gleichzeitig doch abgesichert bin bzw eben die beiden Kinder an den paar kilometer beheimateten Therapie-Stall bekomme. Die Mütter sehen in uns eine günstige Alternative ihren Kindern den Umgang mitm Pferd zu ermöglichen. Uns hat niemand gefragt ob wir uns überfordert fühlen mit so Kindern oder nicht. Ich hab nichts gegen diese Kinder, nicht dass das jetzt hier so rüberkommt, aber ich will halt einfach nicht mit dieser "Angst im Nacken" unterrichten.
Habe schon in sämtlichen Verbänden bzw sogar schon im Kuratorium angerufen, keiner weis eine Lösung bzw jeder sagt dass wir so Kinder nicht unterrichten dürfen, jetzt nicht nur versicherungstechnisch sondern auch pädagogisch her. Aber niemand kann mir das schriftlich geben, wir sind eben in einer sogenannten "Grauzone", da ist das anscheinend nicht so einfach. 
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Tina-Reittherapeutin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 24. Mär 2006, 15:28:35 |
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Registriert: 09. Mai 2005, 10:15:11 Beiträge: 559 Wohnort: Norddeutschland /Jade
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Hallo,
na dass hört sich nach einem kniffeligen Problem an..
Erstmal muss ich Pancho recht geben, die Versicherung ist da Priorität Nummer 1 !
Mal anders : Die Mutter gibt dieses Kind in einen Schwimmkurs. Das Kind ist zwar behindert, wird aber sicher aufgrund dessen nicht am "Schwimmen-lernen" gehindert. Die, die das schwimmen lernt, hat natürlich einen Ausbilderschein, aber sicher keine päd. Ausbildung !
In meinen Augen das Gleiche! Sonst dürften behinderte Kinder ja KEINER Freizeitbeschäftigung mehr nachgehen OHNE pädagogische Fachkraft !!
Für diese Kinder sehr wichtig solche "Veranstaltungen "  nennt man soziale Integration !!
Wenn du dann noch einen Schritt weiter gehen willst, sprich mit dem zuständigem Jugendamt, vielleicht können die sowas auch befürworten!
Würde ein Schreiben aufsetzten, in dem du erklärst, das du keine Verantwortung dafür übernimmst, wenn Aufgrund der sozialen oder körperlichen Defiziete Unfälle passieren oder andere Leute zu Schaden kommen.
Einmal von den jeweiligen Eltern unterschrieben und dann nochmal für den Verein !
LG
Tina
_________________ " Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas schönes bauen." ( Goethe )
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kl_diva
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25. Mär 2006, 10:52:51 |
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Registriert: 24. Mär 2006, 09:05:20 Beiträge: 3 Wohnort: Bad Tölz
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Ja das mit dem Schreiben hab ich mir auch schon überlegt, aber ich weis nicht wie ich es formulieren soll, dass es rechtens ist.
Die andere Sache ist ja, der ganze Vorstand stellt sich hinter die Mutter, die triumphiert nun natürlich. Ich finde das ganze stark diskriminierend, denn nun will sich der Vorstand zusammen mit der Mutter bei der nächsten Voltistunde zusammen auf die Tribühne stellen und uns beim unterrichten zusehen. Da liegt es ja dann auf der Hand dass sich die Mutter streichelzart gibt und dem Kind wird garantiert eingebleit dass es sich zu verhalten hat.
Allerdings hat sich nun auch der Vorstand bei der Versicherung informiert, und angeblich wüssten die auch nicht so recht was nun Sache ist (?) und müssten erst noch einmal nachschauen, glauben aber, dass diese Kinder bzw wir wegen diesen Kindern mitversichert sind.... wie gesagt sie "glauben".
Momentan gehe ich mit einer solchen Unlust zum Unterrichten, dass hab ich in meiner 4 jährigen Laufbahn noch nicht erlebt.
Findet ihr das verhalten vom Vorstand ok?
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Tina-Reittherapeutin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25. Mär 2006, 14:09:41 |
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Registriert: 09. Mai 2005, 10:15:11 Beiträge: 559 Wohnort: Norddeutschland /Jade
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Hallo,
ja, deinen Missmut kann ich gut verstehen !
Mal was zum Thema "rechtens". Zum Beispiel aus dem Kindertagesstättengesetz, ist es so, das die Aufsichtspflicht der Erzieher erst ab dann beginnt , wenn das Kind den Erziehern übergeben worden ist, oder aus dem Kitabus aussteigt !
Wenn du jetzt so formulierst, dass du nur unter der Bedingung der Mithilfe bzw. pädagogischer Aufsicht des Elternteils die Stunde durchführen kannst, bist du mit deiner Aufsichtspflicht quasi aus dem Schneider. Die Mutter/Vater übernimmt die Verantwortung und tritt an die Stelle der Aufsichtspflicht. Solange du nicht grob-fahrlässig handelst...ist alles prima ! ( aber das solte dir auch unter "normalen" Umständen nicht passieren ) Weise in dem Schreiben darauf hin, das der Vorstand informiert ist und lass dir dieses Absegnen.
Aufsichtspflicht heißt in deinem Fall, dass DU hier Weisungsbefugt bist und die Eltern eingreifen, wenn du es für nötig hälst und umgekehrt ( wenn die Eltern es für nötig halten / greifen sie selber ein, aber nur bei IHREM KIND !) diese Handlung darf jedoch nicht den Verlauf und Ablauf deiner Stunde behindert oder Dritte sich dadurch benachteiligt fühlen ! ( absegen )
3. behälst du dir vor, einen Ausschluß ( auch kurzfristig )aus der Stunde zu veranlassen, wenn Dritte durch das Kind gefährdet oder benachteiligt werden. ( absegnen )
4.der Vorstand hat hiervon Kenntnis genommen und ist um Klärung rechtlicher/versicherungs Fragen bemüht. Bis zur Klärung dieser Fragen bist du bereit , die Stunden unter Aussicht von ( ...Name des Elterteils..) durchzuführen und übernimmst lediglich die übliche Haftung ( siehe Versicherungsunterlagen ), die für die Voltigierstunden vereinbart und versichert sind ! ( absegen )
Das dürfte reichen
lg
Tina
_________________ " Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas schönes bauen." ( Goethe )
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Tina-Reittherapeutin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25. Mär 2006, 14:15:06 |
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Registriert: 09. Mai 2005, 10:15:11 Beiträge: 559 Wohnort: Norddeutschland /Jade
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_________________ " Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas schönes bauen." ( Goethe )
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Pancho
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 25. Mär 2006, 21:39:24 |
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25 Beiträge: 946 Wohnort: Schifferstadt
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Zitat: Solange du nicht grob-fahrlässig handelst...ist alles prima ! Bingo!!! Da werden im Falle eines Unfalles dann die im Pfeffer liegenden Hasen gesucht. Was ist grob fahrlässig? Das wird häufig genug vor Gericht entschieden, und ist das liebste Schlupfloch zahlungsmüder Versicherer Zitat: 3. behälst du dir vor, einen Ausschluß ( auch kurzfristig )aus der Stunde zu veranlassen, wenn Dritte durch das Kind gefährdet oder benachteiligt werden. ( absegnen ) Ich möchte zu bedenken geben, dass das Recht jemanden ausschließen zu können, auch eine Verantwortung impliziert es getan haben zu müssen wenn dann was passiert ist... Will sagen: Man kann dir im Falle eines Falles ankreiden, dass Du ja die Befugnis hattest, einen Platzverweis zu erteilen und Du es vielleicht "schuldhaft" oder "grob fahrlässig" unterlassen hast. Hast Du diese Befugniss erst gar nicht, kannst Du es auch nicht unterlassen haben... Zitat: Wenn du jetzt so formulierst, dass du nur unter der Bedingung der Mithilfe bzw. pädagogischer Aufsicht des Elternteils die Stunde durchführen kannst, bist du mit deiner Aufsichtspflicht quasi aus dem Schneider hm - jein... Das gilt nur, wenn das Elternteil sachlich in der Lage ist, Gefahren richtig einzuschätzen. Dem Beispiel möchte ich den Kunstfehler des behandelnden Arztes der im beisein der Eltern verbrochen wird entgegen halten - hier ist der Arzt mit Sicherheit nicht entbunden. Fazit: wer sich im Vorfeld dümmer stellt, ist hinterher manchmal der Schlauere... Zitat: Meine Mami ist Rechtsanwaltsgehilfin ...hat wohl doch was bei mir hinterlassen
->dennoch gilt folgendes ganz explizit:
Ganz wichtiger Hinweis an dieser Stelle vom Forenteam (gilt für alle Beiträge dieses Themas):
Alles hier geschriebene ist als allgemeine Diskussion und Meinungsaustausch zu werten und stellt in keinem Falle eine Rechtsberatung dar, die wir weder kompetent erteilen können noch dürfen!!! Die Antwort auf deine Frage, was "rechtens" ist, kann und darf dir allein ein Anwalt deines Vertrauens geben!!!
Ich wollte lediglich aufzeigen, dass das juristische Parkett verdammt glatt ist, und guter Rat hier nicht umsonst teuer ist
Ich würde an deiner Stelle die Bedenken, die Du hier nennst, gegenüber dem Vorstand und den Eltern schriftlich äußern, und mir dann schriftlich die Weisung erteilen lassen, trotzdem weiter zu machen (falls dann noch erwünscht). Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist und das Thema ist nicht einfach, also bitte nicht als Beratung missverstehen - das darf und wird hier keiner machen...
Grüsse 
_________________ Wo kämen wir hin, wenn alle nur sagen würden "Wo kämen wir hin?" und keiner ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man denn ginge?
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Tina-Reittherapeutin
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26. Mär 2006, 09:14:09 |
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Registriert: 09. Mai 2005, 10:15:11 Beiträge: 559 Wohnort: Norddeutschland /Jade
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 ..Pancho, mit dir Abends an einem Tisch zu sitzen verspricht einen diskusionsreichen Abend, der wird sicher nicht langweilig
Aber es hat natürlich alles Hand und Fuß was du geschrieben hast !
Von einer Rechtsberatung waren meine Worte selbstverständlich weit entfernt !!!
LG
Tina
_________________ " Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas schönes bauen." ( Goethe )
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Pancho
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 26. Mär 2006, 20:08:49 |
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25 Beiträge: 946 Wohnort: Schifferstadt
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Tina-Reittherapeutin hat geschrieben:
Können wir gerne mal machen...
Im übrigen sind wir halt in Deutschland mit seinem Dschungel an Gesetzen und Verordnungen, da muss man halt leider aufpassen, dass man keinem auf die Füsse tritt...
Zum Thema:
Es geht einfach in einem Satz darum, schon im Vorfeld den schwarzen Peter an andere zu reichen. Nicht mehr - nicht weniger...
Grüsse 
_________________ Wo kämen wir hin, wenn alle nur sagen würden "Wo kämen wir hin?" und keiner ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man denn ginge?
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Krischan
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 23. Aug 2006, 09:01:29 |
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08 Beiträge: 210 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
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Entschuldigung, wenn ich das Thema nochmal "ausgrabe"  , aber ich bin eben erst darüber gestolpert. Es ist eigentlich relativ simpel zu lösen
Die ganze Frage, was ist "fahrlässig", "grobfahrlässig" oder "wann hafte ich?", kann man sich eigentlich ersparen. Wichtig ist schlicht nur, das gescheiter Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht (wie es hier ja schon im Thread gepostet wurde).
Im vorliegenden Fall (bzw. nach den vorliegenden Informationen) gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Möglichkeit (die eigentlich "korrekte" Möglichkeit):
Der Verein hat eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die dann auch die Aktivitäten der in seinem Namen tätigen Personen (Übungsleiter, Reittherapeuten usw.) während Ihrer Tätigkeit im Namen des Vereines umfasst - und sich natürlich auch auf die Haftung für die eingesetzten "Arbeitsgeräte" (sprich: die Pferde) bezieht.
Entsprechendes ist schriftlich im Vereins-Haftpflichtvertrag zu fixieren.
Der Reittherapeut/Übrungsleiter benötigt dann für die Vereinstätigkeit im Regelfall keine eigene Berufs- bzw. Tierhalter-Haftpflichtvers. mehr.
2. Möglichkeit (falls -aus welchen Gründen auch immer  - sich die Vereinsverantwortlichen "hartleibig" zeigen).
Der Reittherapeut schließt für sich und die von ihm eingesetzten Tiere eine eigene Berufs-Haftpflichtversicherung ab; und stellt gegenüber seinem Versicherer ausdrücklich klar bzw. lässt sich von diesem bestätigen (ganz wichtig  ), dass sich der Versicherungsschutz sowohl auf die Tätigkeit in seinem eigenen Namen als eben auch für den Verein XY bezieht. Wenn bereits eine derartige Versicherung besteht, sollte die entsprechende Ergänzung für "Vereinstätigkeit" aufgenommen werden.
Das ist meiner Erfahrung nach problemlos möglich, und sollte nicht einmal mit Mehrkosten verbunden sein (ist natürlich Verhandlungssache  ).
Somit wäre dann der Reittherapeut bei entsprechenden Ansprüchen Dritter an ihn durch seine Haftpflichtversicherung geschützt, und etwaige Haftungsfreistellungserklärungen oder ähnliches sind dann eigentlich unnötig.
LG Krischan 
_________________ Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. 
http://www.trowe.de/angebot/haftpflichtversicherung_pferdehalter.htm
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Krischan
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 23. Aug 2006, 13:03:11 |
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Registriert: 20. Mai 2006, 10:25:08 Beiträge: 210 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
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PS: Kleine Ergänzung noch:
Dass dem Haftpflichteversicherer (sei es Vereins- oder Berufs-Haftpflichtversicherer) die fehlende Ausbildung bzw. etwaige Alternativqualifikationen oder die vorhandene Reiterfahrung aufgegeben werden, versteht sich ja eigentlich von selbst. Der Versicherer sollte dann auch explizit bestätigen, dass er hiervon Kenntnis genommen hat, und der versicherungsschutz dennoch gegeben ist.
_________________ Wichtiger als "ein Freund, mit dem man Pferde stehlen kann", ist der Freund, mit dem man die gestohlenen Pferde auch wieder zurückbringen kann. 
http://www.trowe.de/angebot/haftpflichtversicherung_pferdehalter.htm
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