Jetzt haben mich schon so viele angeschrieben und ich schreibe es nun mal für alle rein, da ich nicht so viel Zeit habe jedem einzeln zu schreiben
Für ältere Kinder:
Beim HPR handelt essich um Hilfe z. einer angemessenen Schulbildung nach §54 Abs.1 Nr. 1 SGB XII, die in Einzelfällen (§75 Abs.4 SGB XII )bewilligt werden kann.
Für Kinder die noch nicht eingeschult sind:
HPR ist eine Maßnahme i. S. des §55 Abs.2 Nr. 2 und §56 SGB IX in Verbindung m. §54 SGB XII, da das Kind noch nicht eingeschult ist.
Das Gesundheitsamt muß die Notwendigkeit ausdrücklich befürworten und bestätigen (durch den Amtsarzt)
Nach §75 Abs.4 SGB XII kann die Maßnahme als interdisziplinäre Einzelmaßnahme außerhalb einer Frühförderstelle stattfinden.
Ich hoffe ich konnte Euch weiterhelfen.
Katja