Hallo,
die Kosten KÖNNEN auch vom Jugendamt übernommen werden. Die Betonung liegt auf KANN..weil es Kann-Leistungen sind. In den meisten Fällen sehen die Herrschaften vom JA gerne dass die Reittherapeutin eine heilpädagogische Zusatzausbildung hat. ( was jedoch NICHT erforderlich ist, weil es keine Kriterien hierfür gibt die das JA beachten müßte ...es ist ERMESSENSSACHE vom jeweiligen Jugendamt !!! = wörtliche Aussage des Landesjugendamtes !!! )...stellt man dort einen Antrag auf Kostenübernahme, muß man mit seinem ,evtl. auch schwerst behindertem Kind, erstmal ins sozialpädiatrische Zentrum, um sich die schwere Behinderung nochmal bescheinigen zu lassen

... dann wird vom JA im Einzelfall abgewägt ob die Therapie sinnvoll ist ( das kann Monate dauern !) = meiner Erfahrung nach
TIPP : Man braucht einen langen Atem...viel Geduld..und man darf sich nicht scheuen Widerspruch einzulegen !