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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann. Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.
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dana-77
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Betreff des Beitrags: HHHHIIIILLLLFFFFEEE - Selbständigkeit Verfasst: 06. Sep 2006, 20:22:48 |
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| Postrank 1 |
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Registriert: 03. Aug 2006, 13:35:15 Beiträge: 8 Wohnort: Frickenhausen
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Hallo Ihr,
ich verliere so langsam aber sicher den Überblick. Problem ist folgendes: Momentan befinde ich mich im Erziehungsurlaub, der noch bis April 08 geht. Derzeit befinde ich mich in der Ausbildung zur SG-TR Reittherapeutin. Ab Oktober diesen Jahres möchte ich ca. 5-7 h in der Woche das THR anbieten. Jetzt sagt der eine, ich muß ein Gewerbe anmelden - der andere, als Therapeutischer Betrieb muß ich kein Gewerbe anmelden, mich aber einer Prüfung des Landesveteräneramtes unterziehen. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, der auch selbständig ist. Was muß ich wo anmelden und wie sieht es steuertechnisch aus.
Bin echt schier am Verzweifeln.
Liebe Grüße
Dana
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Martina
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 06. Sep 2006, 21:15:08 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo Dana,
die Frage, ob Du unter "Gewerbe" oder "freiberufliche Tätigkeit" fällst, regelt das Einkommenssteuergesetz. Da gibt es sogenannte Katalogberufe, die unter "freiberuflich" fallen, da sind auch die Therapeuten und viele Gesundheitsberufe dabei, also fällt es unter freiberuflich.
Alle Reittherapeuten, die ich kenne sind ebenfalls Freiberufler.
Steuern, halt wie jeder normale andere freiberufliche Betrieb auch, also Du sparst Dir die Gewerbesteuern (die aber auch erst ab ziemlich hohen Beträgen losgehen), ansonsten mußt Du Dein Einkommen ganz normal versteuern.
Martina
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dana-77
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Betreff des Beitrags: HHHHIIIILLLLFFFFEEE - Selbständigkeit Verfasst: 07. Sep 2006, 04:53:34 |
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| Postrank 1 |
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Registriert: 03. Aug 2006, 13:35:15 Beiträge: 8 Wohnort: Frickenhausen
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Hallo Martina,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muß ich also als Freiberufler nichts irgendwo anmelden, sondern gebe meinen Verdienst ganz normal in meiner Steuererklärung an? Oder muß ich doch noch auf irgendein Amt?
Liebe Grüße
(schon wesentlich ruhiger  )
Dana
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Hippo-Doris
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 07. Sep 2006, 06:09:31 |
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Registriert: 16. Aug 2006, 07:58:21 Beiträge: 154 Wohnort: bei Osnabrück
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Hallo.
Also das ist wirklich sehr unterschiedlich und kommt auch auf die Ausbildung drauf an.
Mir hat mein Steuerberater ganz klar gesagt das ich ein Gewerbe anmelden muß, was ich auch getan habe.
Bin Erzieherin mit HBP- Weiterbildung.
Eine Bekannte von mir ist Ergotherapeutin mit HBP-Weiterbildung, die sollte es nicht machen, sie hat ja einen therapeutischen Beruf und kann daher auch Therapie anbieten. Bei mir ale PÄdagogin sieht das anders aus.
Also ich finde da bald selber nicht mehr durch. 
_________________ Liebe Grüße von Doris
Wer Pferde ohne Fehler sucht und Menschen ohne Mängel, hat nie ein gutes Pferd im Stall und nie Zuhaus ' nen Engel.
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Martina
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 07. Sep 2006, 15:05:18 |
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| Postrank 7 |
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Registriert: 25. Mär 2006, 20:23:41 Beiträge: 708
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Hallo Doris,
ich glaube, da hat Dich Dein Steuerberater schlecht beraten. Die selbständige erzieherische Tätigkeit gehört genauso wie die selbständige therapeutische Tätigkeit zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Ich kenne auch selbständige Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen und andere Pädagoginnen, die freiberuflich als Reittherapeuten arbeiten.
Hallo Dana,
ich hab mich da mal zu Anfang meiner Selbständigkeit für mich (bin webdesignerin) mit auseinandergesetzt. Die Frage, wer ein Gewerbe anmelden muß und wer unter Freiberufler fällt, ist im Einkommenssteuergesetz festgelegt ($18.
Danach gibt es sogenannte Katalogberufe und den Katalogberufen ähnliche Berufe, diese fallen dann unter "Freiberufler".
Ich kopier Dir mal die Definition der Katalogberufe, danach fällt erzieherische Tätigkeit genauso wie therapeutische darunter.
Meiner Ansicht nach ist "Reittherapeut" also auch mit pädagogischem Grundberuf freiberuflich.
Wenn Du auf "Nummer absolut sicher" gehen willst, kannst Du bei Deinem Finanzamt eine schriftliche, verbindliche Einschätzung anfordern.
Es ist auf alle Fälle vorteilhafter, Freiberufler zu sein.
Hier das Zitat:
[2] Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
(Einkommenssteuergesetz $18 Abs. 1 und Folgende)
viele Grüße,
Martina
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