Hallo,
suuper, dann können wir ja den Fachmann löchern
Ich höre / lese immer folgendes (meist auf Reitunterricht bezogen, dürfte aber bei therapeutischem reiten das gleiche sein). Da werden sich zwar im Einzelfall die Gerichte drum streiten und wird es viele "wenns" und "abers" geben, aber so als grobe Richtung.
- wenn ein Unfall passiert, der als Ursache einen Fehler des Reitlehrers hat (falsche Anweisung gegeben, grob falsches Pferd, falsche Ausrüstung, Überforderung etc.) haftet der Reitlehrer (bzw. dessen Berufshaftpflicht).
- passiert der Unfall, weil sich die typische Tiergefahr verwirklicht (Pferd scheut, macht Seitensprung, Reiter fällt), haftet die Schul/therapiepferde Haftpflicht.
Ich denke mal, soweit stimmt das im groben, oder ?
Was ist aber, wenn der Reiter (in diesem Fall Reitschüler / RT-Teilnehmer) Fehler macht und dadurch einen Unfall verursacht ? Also, Reitlehrer hat sich richtig verhalten, Pferd auch, aber Reiter/Reitschüler nicht. Dann müsste der haften, oder ?
Was ist, wenn dadurch jemand drittes geschädigt wird, wie sichert man sich als Reiter oder Reitschüler dagegen ab ? Ist sowas dann ein Fall für die ganz normale, persönliche Haftpflichtversicherung?