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Therapeutisches Reiten - Reittherapie

Forum zum Thema "Heilpädagogisches Reiten" für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, Therapeutisches Reiten für Behinderte.
 
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Reittherapie
Heilpädagogisches Begleiten mit dem Pferd - Claudia Altmann.
Mit allen Sinnen ganzheitliches Erleben der Faszination Pferd.

 
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 Betreff des Beitrags: Fragen zu Steuern, Versicherungen, Rechtdform, etc
BeitragVerfasst: 31. Mai 2008, 11:27:53 
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Registriert: 31. Mai 2008, 10:47:27
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Hallo zusammen,

wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte...

Ich bin keine Reittherapeutin sondern Sozialpädagogin und seit 3 Jahren freiberuflich tätig - ich arbeite zum einen in der ambulanten Betreuung suchtkranker Menschen, zum anderen mit meinem Hund im Seniorenheim und zum dritten mit pädagogischen Angeboten mit Mensch und Tier (speziell Pferd) auf meinem Hof.

Meine Ich-AG Förderung läuft zum Juli aus. Die ambulante Betreuung der suchtkranken Menschen werde ich dann in 20h Festanstellung fort führen - meine restlichen Tätigkeiten weiter freiberuflich machen.

Nun meine Fragen:

- bin ich auch für meine freiberuflichen Einnahmen sozialversicherungspflichtig - oder deckt die Festanstellung die Sozialversicherung ab?
- ich habe vor zum Juli meine aktuelle freiberufliche Tätigkeit (pädagogische Betreuung) abzumelden (denn das mache ich dann ja fest angestellt) und ein neues Unternehmen anzumelden - mir schwebt da so eine Bezeichnung wie "Tiergestützte- Reit- und Freizeitpädagogik" vor (hoffentlich keine geschützten Begriffe??? ) - bin ich damit dann noch im freiberuflichen oder im gewerblichen Bereich? Bisher habe ich übrigens keine Ausgaben für die Tiere geltend gemacht, das möchte ich dann mit der neuen Unternehmensbezeichnung tun...
- bisher bin ich umsatzsteuerpflichtig - für mein neues Unternehmen möchte ich dann eine Kleinunternehmerregelung beantragen - dem dürfte doch nicht entgegensprechen?
Irgendwie bin ich aktuell etwas ratlos - ganz besonders, was die Sozialversicherungspflicht für die nebenberufliche Tätigkeit angeht, sowie in Bezug auf die Frage "freiberuflich oder gewerblich?"
Würde mich über Antworten freuen
Vielen Dank und liebe Grüße
Sonja


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BeitragVerfasst: 31. Mai 2008, 16:44:32 
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Hallo Sonja,
erstmal herzlich Willkommen,
das mit der geschützen Bezeichnung kannst du im Patentamt klären, die geben dir am Telefon auskunft. Zu Versicherungsfragen, frag doch einfach Krischan, du mußt dich auf jedefall bei der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrt und Pflege melden, ich habe das vergessen, und muß jetzt sehr viel nachzahlen. Aber da du ja schon Betreuung machst, bist du da bestimmt mitglied. Wie das mit der Sozialversicherung läuft, würde ich auch direkt dort nachfragen, sicher ist sicher.
Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg und freue mich auch über regen Austausch.
Lg
Simone

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Aber wenn du mich zähmst, werden wir uns brauchen, du wirst für mich einzigartig sein und ich für dich. (der kleine Prinz)


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 Betreff des Beitrags: re..
BeitragVerfasst: 02. Jun 2008, 17:33:42 
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Hallo Simone,

vielen Dank für Deine Antwort - Krischan kenne ich leider bisher nicht :?: - und Mitglied in der BG bin ich auch nicht - ganz ehrlich gesagt, wußte ich nicht einmal, das eine solche existiert - was muss man denn für Kriterien erfüllen, um dort Mitglied sein zu müssen? Bisher habe ich quasi als Subunternehmer für eine gGmbH gearbeitet...und krankenversichert bin ich doch auch - Angestellte habe ich keine - warum wollen die denn Beiträge???
LG Sonja


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BeitragVerfasst: 02. Jun 2008, 18:09:09 
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Darüber habe ich mit der BG auch gestritten, aber die fungieren als Unfallversicherung, und als RT ist man sogar gesetztlich verpflichtet Mitglied zu sein.
LG
Simone

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BeitragVerfasst: 02. Jun 2008, 19:50:05 
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Hi!
Das mit der BG ist echt so. Allerdings ist es auch gar nicht so schlecht. Du bist auf dem Hin- und Rückweg versichert und es gibt noch ein paar positive Aspekte. Mein Jahresbeitrag lag lediglich bei ca. 90,- Euro. Ehrenamtliche Helfer müssen nicht bezahlt werden. Wenn man sie mit angibt, besteht für sie auch der Versicherungsschutz. Also, soo schlecht ist es nicht.

LG Claudia

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BeitragVerfasst: 02. Jun 2008, 21:05:31 
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Hallo! Hilfe, da muss ich mich ja direkt einklinken und für noch mehr Verwirrung sorgen: Braucht man diese BG auch, wenn man nur teilweise selbständig arbeitet? Und die hat auch nix mit der Berufshaftpflicht zu tun, oder doch? (Krischan schlägt bestimmt die Hände überm Kopf zusammen wenn er das liest...) Grüße und dankbar für Antwort, Katha


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BeitragVerfasst: 03. Jun 2008, 07:32:55 
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Bin ich froh, dass es nicht nur mir so ging. Katha, ruf dochgleich bei der BG an.
LG
Simone

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BeitragVerfasst: 03. Jun 2008, 09:07:56 
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Katha hat geschrieben:
(Krischan schlägt bestimmt die Hände überm Kopf zusammen wenn er das liest...)


Krischan ist einiges gewohnt :lol: Keine Bange! :wink:

Die BG-Unfallversicherung ist für Deine eigenen (körperlichen) Schäden, die aufgrund eines Unfalls während der Arbeit (und auf dem direkten Hin-/Rückweg) entstehen. Ggfs. -wie es hier ja schon geschrieben wurde- ist auch Dein "Personal" mitversichert. www.berufsgenossenschaft.de

Ob und wann eine Reittherapeutin sich bei der BG anmelden muss, kann ich leider nicht beantworten. Aber vielleicht hilft ja der Link oben.

Die Berufs-/Betriebs-Haftpflichtversicherung ist für Schäden, die Dritte durch Dich bzw. Deine Tätigkeit (auch Deine Mitarbeiter/Pferde) erleiden, und für die Du in Anspruch genommen wirst. Versichert gilt die Haftung, die der Gesetzgeber vorsieht, d.h. die gesetzliche Haftpflicht. Der Haftpflichtversicherer prüft im Schadenfall, ob Du juristisch gesehen haftest, und übernimmt ggfs. die Entschädigungslesitung an den Anspruchsteller. Sofern Du juristisch gesehen nicht haftest, wehrt Dein Haftpflichtversicherer den unberechtigten Anspruch (unebrechtigt, weil keine Haftung) für Dich in einer Art Rechtsschutzfunktion ab (notfalls mit Prozeß-, Anwalts-, Gerichtskosten usw.).

Das nur mal kurz als basic :wink:

Grüße
Krischan

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http://www.trowe.de/de/branchen/pferde/ ... licht.html

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BeitragVerfasst: 03. Jun 2008, 19:16:21 
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Hi nochmal!
Das hat übrigens der Krischan alles schon mal beantwortet... *grins* Ich hatte die gleichen Fragen. *gg*

Ja, Du musst Dich auch anmelden, wenn Du nur Teilzeit arbeitest. Nicht allerdings, wenn Du das als "Liebhaberei" machst.
Man darf Finanzamt technisch nämlich im Monat ein paar Euro verdienen. Wenn man das beim Finanzamt meldet, fällt das dann unter "Liebhaberei". Man muss dann nichts abführen, kann aber auch nichts geltend machen.
Denke mal, das dürfte so bis an 200.- gehen. Das hat nix mit dem 400,- Euro-Job zu tun. Das geht (meines Wissens) noch nebenher.

Du musst Dich bei der BGW anmelden. Das ist die Berufsgenossenschaft für GEsundheitswesen und Wohlfahrtspflege.

Ist so - kann man nix machen.

LG Claudia

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BeitragVerfasst: 03. Jun 2008, 22:50:04 
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Registriert: 23. Mär 2005, 20:45:25
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Wohnort: Schifferstadt
Joey hat geschrieben:
Hi nochmal!
Das hat übrigens der Krischan alles schon mal beantwortet... *grins* Ich hatte die gleichen Fragen. *gg*



War das in diesem Thema:

>Fragen zum Thema Versicherung< ?

LG :wink:

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Wo kämen wir hin, wenn alle nur sagen würden "Wo kämen wir hin?" und keiner ginge, um zu schauen, wohin man käme, wenn man denn ginge?


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BeitragVerfasst: 04. Jun 2008, 11:40:37 
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Also doch wieder wo anmelden... :lol: Werd da gleich mal anrufen, viiiielen Dank euch! Grüßle, Katha


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BeitragVerfasst: 04. Jun 2008, 18:56:08 
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Wohnort: tiefstes Niederbayern *gg*
Katha hat geschrieben:
Also doch wieder wo anmelden... :lol: ........... Grüßle, Katha


:roll: :wink: :lol:

Andreas: Jaaa, genau DAS meinte ich. Danke schön!!! Vielleicht nicht oft da, aber wenn, dann richtig. :lol: :wink:

LG Claudia

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