Hallo,
ja diese "Kannbestimmungen" gibt es ..z.B. die der Wiedereingliederungshilfe, wie du schon sagst, sind diese mit Paragraphen-geschmücketen Förderleistungen KANN-bestimmungen, die durch zahlreiche Sparmaßnahmen meist/wenn überhaupt nur sehr wiederwillig gezahlt werden. Nicht zuletzt brauchen Eltern und Therapeut einen SEHR langen Atem

. So müssen die Kidis z.B. erst nochmal schriftlich nachweisen, dass sie dieser Förderung auch "würdig" sind. Dazu bedient man sich speziellen Test in soz.päd.Zentren. Diese werden dann nochmals vom JA oder SA geprüft. Beim SA müssen Verdienstbescheinigungen beigebracht werden etc etc...
Bei Ablehnung einiger Anträge, habe ich mit dem Landesjugendamt persönlich gesprochen und man sagte wörtlich : Dies ist reine Ermessensache des jeweiligen Jugendamtes. Es gibt keine Bestimmungen dafür, wann, wie lange oder unter welchen Bedingungen ( z.B. Vorbildung/Ausbildung des Therapeuten ) diese Leistungen gezahlt werden. Außerdem ist vorsicht geboten bei der Formulierung des Antrags auf Kostenerstattung : Stellt man in diesem Antrag z.B. klar, dass es der Motorik förderlich sei bzw. motorische Defizite bestehen... so wird man auf Ergotherapie oder Physio verweisen, die ja nun bekanntlich von den Krankenkassen bezahlt werden und das JA damit nichts zutun hat.
Anders kann es laufen, wenn Patienten aus Einrichtungen kommen ( Heime , Kliniken, etc ).. diese Institutionen haben meist Gelder zur Verfügung, mit den sie diese Fördermaßnahmen finanzieren können oder aber auch unter "Freizeitgestaltung" verbuchen können. Aber auch für Kinder in Pflegefamilien sind die Gelder meist lockerer.
Viele meiner Eltern, versuchen dieses Jahr den Kostenaufwand über die Steuer abzusetzen z.B. Fahrtgeld ... das geht und ich drücke die Daumen. Habe dafür detailierte Kostenaufstellungen gemacht.
Nun noch etwas zu allgemeinen Fördergeldern : das gibt es das Land und die Kommunen. Solltest du im Aufbau einer Reittherapeutischen Einrichtung sein, musst du diese Fördergelder VORHER beantragen und zwar mit einem SEHR konkreten Konzept ! "Vorteilhaft"( das kann man sehen wie man will...siehe dazu Gesetzestexte ) ist es dabei eine gGmbh ( gemeinnützige Gesellschaft ) oder einen e.V. ( eingetragenen Verein ) zu gründen. Als solcher darfst du Spenden entgegennehmen und diese auch als solche quittieren, die dann z.B. in einen Font kommen um minderbemittelte Patienten finanziell zu unterstützen. In die eigene Tasche darfst du das allerdings nicht stecken, da dies in den Vorschriften einer gGmbh steht ( die gGmbh versteht sich als gemeinnützig und darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Außerdem geht das Vermögen bei auflösung der gGmbh an einen andere gGmbh oder kirchliche Einrichtung) . Vorteile sind , das du keine Steuern zahlst, weder Einkommenssteuer noch Gewerbesteuer etc etc.
Es gibt noch die Möglichkeit über den DSB ( deutscher Sportbund ) , Fördergelder zu bekommen. Dazu musst du allerdings Mitglied bei der FN und dem Sportbund sein.
Puhh, war ganz schön lang....und für komplette Richtigkeit übernehme ich keine Verantwortung
LG
Tina